Privacy in Germany 01.2014
In der neue PinG geht es nicht nur um den BND und die EU-Datenschutzreform, es geht auch um Trendthemen und Unternehmenstransaktionen.
In der neue PinG geht es nicht nur um den BND und die EU-Datenschutzreform, es geht auch um Trendthemen und Unternehmenstransaktionen.
Die aktuelle PinG beschäftig sich auch im neuen Jahr mit Datenschutz-Themen, die bereits 2013 prägten: Geheimdienste und EU-Datenschutzreform.
Auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht findet sich ein Leitfaden, der Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke gibt.
Aktuell taucht überall die Meldung auf „Gutachten: Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Recht“. Gemeint sind wohl die (vorläufigen) Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Pedro Cruz Villalón in den Vorlagensachen zur Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. In diesen empfiehlt er dem EuGH, die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Grundrechten der EU zu erklären.
Das VG Schleswig (Beschluss v. 3.12.2013, Az. 8 D 6/13) hat in der vergangenen Woche ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,oo EUR gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verhängt, weil dieses einer Unterlassungsanordnung nicht (rechtzeitig) nachgekommen ist. Gegenstand der Anordung waren Aussagen, wonach der Antragsteller datenschutzrechtlich unzulässig gehandelt habe.
Laut einer Pressemitteilung des BGH wird sich dieser Ende Januar mit dem Umfang eines Auskunftsanspruchs nach § 34 BDSG beschäftigen. Mit der Revision verfolgt die Klägerin Auskunft von einer Wirtschaftsauskunftei darüber, welche Merkmale zur Scoreberechnung in welcher Gewichtung eine Rolle spielen.
Der vzbv konnte sich vor dem LG Berlin gegen Google durchsetzen. Das Gericht verurteilte Google dazu, es zu unterlassen, bestimmte Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zu verwenden. Nunmehr wurde der Volltext der Entscheidung vom vzbv veröffentlicht.
Nachdem der bvh, die Branchenvereinigung der deutschen E-Commerce und Versandhandelsunternehmen, bereits in zwei Stellungnahmen das Brüsseler Reformvorhaben kritisch unter die Lupe genommen hatte, ist seit heute auch die Stellungnahme zum jüngsten Votum des LIBE-Ausschusses online verfügbar. Als einer der ersten Branchenverbände äußert sich der bvh damit zum aktuellen Stand des Verfahrens.
Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten von Prof. Thomas Hoeren und Prof. Noogie C. Kaufmann. Diese wurden vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) mit der Untersuchung des aktuellen Entwurfs einer Datenschutzgrundverordnung beauftragt. Die Konsequenzen hätte die gesamte europäische Wirtschaft zu tragen. Besonders brisant ist die Warnung der Autoren, dass bei Inkrafttreten der bisher bekannten Vorschläge zur europäischen Datenschutzgrundverordnung der Grundrechtsstandard in der EU unter den Stand sinken würde, den das deutsche Verfassungsrecht garantiert.
Nach einer Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat das LG Berlin am 19.11.2013 zahlreiche Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google für rechtswidrig erklärt. Dies wird damit begründet, dass die Klauseln zu unbestimmt formuliert waren oder die Rechte der Verbraucher unzulässig einschränken.
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