LG Berlin hält 25 Klauseln der Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig
Nach einer Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat das LG Berlin am 19.11.2013 zahlreiche Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google für rechtswidrig erklärt. Dies wird damit begründet, dass die Klauseln zu unbestimmt formuliert waren oder die Rechte der Verbraucher unzulässig einschränken.