LG Berlin hält 25 Klauseln der Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 20. November 2013 Rubrik: GoogleNach einer Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat das LG Berlin am 19.11.2013 zahlreiche Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google für rechtswidrig erklärt. Dies wird damit begründet, dass die Klauseln zu unbestimmt formuliert waren oder die Rechte der Verbraucher unzulässig einschränken.
Der vzbv betont, dass eine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten durch Google nicht möglich sei, indem Verbraucher bei der Registrierung lediglich die Erklärung ankreuzten: „Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen“.
Das Urteil (LG Berlin v. 19.11.2013, Az. 15 O 402/12) ist noch nicht rechtskräftig. Die Urteilsbegründung wird mit Spannung erwartet.
In diesem Zusammenhang fordert der Vorstand Gerd Billen von den derzeitigen Koalitionsverhandlungen eine erweiterte Klagebefugnis für Verbraucherverbände, um gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen zu können. In der Unterarbeitsgruppe Verbraucherpolitik war der Verbraucher-Datenschutz bereits ein befürtwortetes Thema.
Rubrik: Google Stichwörter: Datenschutzerklärung, Google, vzbv