Neue Ausgabe der PinG (03/2023)
Wie Sie Whistleblower schützen müssen, ob der Betriebsrat bei Software mitsprechen darf, wieso in Illinois, USA, streng mit biometrischen Daten umgegangen und vieles mehr lesen Sie im neuen Heft.
Wie Sie Whistleblower schützen müssen, ob der Betriebsrat bei Software mitsprechen darf, wieso in Illinois, USA, streng mit biometrischen Daten umgegangen und vieles mehr lesen Sie im neuen Heft.
Ein Bürger wirft einer gesetzlichen Krankenkasse die verspätete Erteilung einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO vor. Er verlangt Schadensersatz in Höhe von 2.000 EUR und reicht im Juni 2021 eine Klage beim Sozialgericht Frankfurt/Main ein. Das Sozialgericht hält sich nicht für zuständig, das Hessische Landessozialgericht weist die Beschwerde zurück. Der Fall landet beim Bundessozialgericht (BSG), das jetzt entschieden hat, dass die Sozialgerichte für Schadensersatzklagen nach Art. 82 DSGVO zuständig sein können (BSG vom 6.3.2023 – Az. B 1 SF 1/22 R).
Bei den Aufsichtsbehörden erfreuen sich Verwarnungsbescheide großer Beliebtheit. Der Datenschutzverstoß wird festgestellt, die Verwarnung ausgesprochen, die Akte geschlossen. Zum Ermessen heißt es dann oft nur lapidas, die Verwarnung sei das „mildeste Mittel“, um den Verstoß zu sanktionieren. Aber verhält sich dies wirklich so?
In einem erbitterten Streit störte sich der Kläger an der Veröffentlichung seines Geburtsdatums und seiner Adresse in einem Blogbeitrag des Beklagten und klagte auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Vergeblich, denn das Kammergericht wies die Klage jetzt in zweiter Instanz ab. Der Beklagte könne sich auf das rundfunkrechtliche Medienprivileg (Art. 57 Abs. 1 Rundfunk-Staatsvertrag, RStV in Verbindung mit Art. 85 DSGVO) berufen. Dies stehe einer Anwendung des Art. 82 DSGVO entgegen. Ein Gutachten der Berliner Aufsichtsbehörde, das der Kläger vorgelegt hatte, sei nur eine „Auffassung“, an die das Gericht in keiner Weise „gebunden“ sei.
Das Heft 01/2023 begrüßt Sie im neuen Jahr mit Lektüre zu Themen wie dem „Data Governance Act“, dem „stumpfen“ Art. 5 DSGVO, dem chinesischen Recht bei internationalem Datenstransfers, außerdem wird die „Petersburger Erklärung“ von der Konferenz der Datenschutzbehörden kommentiert und dem Ruf nach Schutz vor einer „gläsernen Belegschaft“ durch Betriebsvereinbarungen in einem Artikel nachgegangen,
Im Heft 05/2022 finden Sie viele Beiträge mit internationalem Bezug, zum AI Act, kritischen Blicken auf den Entwurf des Data Acts sowie erneut auf den Glücksspielstaatsvertrag sowie ein Interview zu einem Berufsbild im Wandel.
Im Heft 04/2020 finden Sie Beiträge mit einer bunten Vielfalt an Themen: Darunter futuristische Fragen wie die der „Einwilligung per Gedanken“, Aktuelles wie Google Analytics 4 sowie Umstrittenes wie die Staatstrojaner oder die Neubestimmungen zu Glücksspielen.
Das Heft 02/2020 enthält viele Beiträge in Anlehnung an das Interview aus 01/2022 mit Ari Ezra Waldman über sein provokantes Buch mit dem Statement: „Der Einsatz für den Datenschutz muss sich auf Fragen der strukturellen Macht und der Diskriminierung konzentrieren.“
Herausgeber Niko Härting hat in dieser Ausgabe mit dem „Shooting Star“ der amerikanischen Privacy-Szene Ari Ezra Waldman ein Interview zu seinem neuem und provokantem Buch Industry Unbound: The Inside Story of Privacy, Data, and Corporate Power geführt: „Der Einsatz für den Datenschutz muss sich auf Fragen der strukturellen Macht und der Diskriminierung konzentrieren.“
Interview with Ari Ezra Waldman on privacy, power and civil rights (German version will be published in PinG 1.22) Weiterlesen
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