Vorsicht Ermessensfehler: Warum DSGVO-Verwarnungen keineswegs das „mildeste Mittel“ der Aufsichtsbehörden sind
Bei den Aufsichtsbehörden erfreuen sich Verwarnungsbescheide großer Beliebtheit. Der Datenschutzverstoß wird festgestellt, die Verwarnung ausgesprochen, die Akte geschlossen. Zum Ermessen heißt es dann oft nur lapidas, die Verwarnung sei das „mildeste Mittel“, um den Verstoß zu sanktionieren. Aber verhält sich dies wirklich so?