EuGH senkt Hürden für DSGVO-Bußgelder – OWiG nicht anwendbar und Einstandspflicht für Auftragsverarbeiter
Der EuGH hat heute in einem deutschen und in einem litauischen Fall Grundsatzurteile zu DSGVO-Bußgeldern verkündet, über die sich die Datenschutzbehörden freuen können. Denn der EuGH beseitigt Verfahrenshürden für die Verhängung von Bußgeldern und nimmt Unternehmen sogar dann in die Bußgeldpflicht, wenn es bei Dienstleistern zu Datenschutzverstößen kommt. Weiterlesen