Muss Datenschutzrecht ein Hürdenlauf sein?
Irgendwie wohl schon. Unter diesem Titel habe ich auf der Co-Reach in Nürnberg einen Vortrag zum Datenschutzrecht im Online-Marketing gehalten. Der Vortrag steht als Videomitschnitt zur Verfügung.
Irgendwie wohl schon. Unter diesem Titel habe ich auf der Co-Reach in Nürnberg einen Vortrag zum Datenschutzrecht im Online-Marketing gehalten. Der Vortrag steht als Videomitschnitt zur Verfügung.
Ganz offiziell wurde am 4. Mai 2016 der Text der EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung. Diese wird zu einer weitgehenden Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes führen und das bestehende nationale Datenschutzrecht überwiegend ablösen. Die Übergangsfrist sollten Betreiber von Online-Shops nutzen, um sich näher mit dem zukünftigen Datenschutzrecht zu beschäftigen und auch schon vor 2018 die eigenen Weichen im Unternehmen entsprechend zu stellen.
Nachdem der bvh, die Branchenvereinigung der deutschen E-Commerce und Versandhandelsunternehmen, bereits in zwei Stellungnahmen das Brüsseler Reformvorhaben kritisch unter die Lupe genommen hatte, ist seit heute auch die Stellungnahme zum jüngsten Votum des LIBE-Ausschusses online verfügbar. Als einer der ersten Branchenverbände äußert sich der bvh damit zum aktuellen Stand des Verfahrens.
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