EU-Datenschutzgrundverordnung: E-Commerce-Branche kritisiert Ausschussvotum
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 25. November 2013 Rubrik: Online-ShopsNachdem der bvh, die Branchenvereinigung der deutschen E-Commerce und Versandhandelsunternehmen, bereits in zwei Stellungnahmen das Brüsseler Reformvorhaben kritisch unter die Lupe genommen hatte, ist seit heute auch die Stellungnahme zum jüngsten Votum des LIBE-Ausschusses online verfügbar. Als einer der ersten Branchenverbände äußert sich der bvh damit zum aktuellen Stand des Verfahrens.
Auch in der aktuellen Stellungnahme macht der Verband deutlich, dass das „hohe und fein austarierte deutsche Datenschutzniveau“ als Richtschnur für die Verhandlungen in Brüssel dienen soll. Eine Nivellierung auf einem für Händler nicht mehr vertretbaren Niveau wird abgelehnt. Hauptkritikpunkt des bvh ist die auch in den Kompromissvorschlägen vorgenommene „undifferenzierte“ Fokussierung auf die Einwilligung als Verarbeitungsgrundlage. Warum das EU-Parlament die durch den BGH im Payback-Urteil bestätigte Differenzierung in Opt-In und Opt-Out Modelle nicht beibehalten wolle, sei unverständlich. Verbunden mit den „ausufernden Informationspflichten“ führte eine zu starke Fokussierung auf die Opt-In Einwilligung zu Log-In-Effekten und verkehre das erklärte Ziel einer Regulierung gerade der großen internationalen Datensammler in ihr Gegenteil. Weitere Kritikpunkte sind die weiterhin fehlenden Anreize zur Nutzung pseudonymer Datensätze und die fehlende Rechtssicherheit bei Datenverarbeitungen auf Grundlage der allgemeinen Interessenabwägung.
Rubrik: Online-Shops Stichwörter: bvh, Datenschutzgrundverordnung, Stellungnahme