BND-Cybergefahren- BVerfG erklärt Massenüberwachung für teilweise verfassungswidrig – ein Beitrag von Max Adamek
Das BVerfG hat am heutigen Tage seine Leitsatzentscheidung vom 8.10.2024 in der Sache rundum die Bekämpfung von s.g. „Cybergefahren“ durch den Bundesnachrichtendienst (BND) nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz G 10) veröffentlicht. § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 G 10, der die Abwehr dieses neuen Gefahrenbereichs regelt, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und muss vom Gesetzgeber überarbeitet werden (Beschluss v. 8.10.2024, 1 BvR 1743/16 – 1 BvR 2539/16 und 1 BvR 2539/16). Eine der beiden Verfassungsbeschwerden, über die der BVerfG entschieden hat, wurde von HÄRTING Rechtsanwälte erwirkt.