Darf der BND ausländische E-Mail-Korrespondenz mitlesen?
Nachrichten an einen Empfänger sollen bitteschön nur von diesem gelesen werden. Ärgerlich, wenn Dritte einfach meine WhatsApp-Nachrichten mitlesen. In Bayern wurde dies einem Ex-Arbeitgeber gerade zum Verhängnis. Brisanter wird es, wenn es um das Mitlesen von geschäftlichen E-Mails oder Anwaltspost geht. Weder der Konkurrent, die Gegenseite oder sonstige Dritte sollen Kenntnis vom Inhalt meiner E-Mails erhalten. Einen bitteren Beigeschmack hinterlässt es dann aber, wenn Medien 2012 berichten, dass der BND ca. 37 Mio. Auslands-E-Mails nachrichtendienstlich bearbeitet hat. Hiergegen wird nun im Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt