PinG 04.15: Vorratsdatenspeicherung, Nachrichtendienste und Sicherheitsbedürfnisse
Darum geht es in der aktuellen PinG. Weitere Themen sind Scoring, elektronische Patientenakte, Social-Media-Monitoring, Webtracking und Dashcams.
Darum geht es in der aktuellen PinG. Weitere Themen sind Scoring, elektronische Patientenakte, Social-Media-Monitoring, Webtracking und Dashcams.
von Ben Scott, Geschäftsführer, stiftung neue verantwortung
Aus Anlass des 9. Europäischen Datenschutztages lud die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum 28. Januar 2015 in das Abgeordnetenhaus von Berlin ein, um den künftigen Umgang mit den unterschiedlichen Datenschutzniveaus zwischen der EU und den USA zu diskutieren.
In seiner bemerkenswerten Rede plädierte Ben Scott dafür, die sich aus Edwad Snowden und Charlie Hebdo ergebenden Herausforderungen durch Modernisierung der Datenschutz- und Sicherheitsgesetze in Einklang zu bringen. Eine Sicherheits-Reformagenda müsse zwingend mit einer Datenschutzagenda verbunden und entwickelt werden. Legitimität sei der Schlüssel hierzu.
Den Text seiner Rede stellt er freundlicherweise nachfolgend zur Verfügung:
Nachrichten an einen Empfänger sollen bitteschön nur von diesem gelesen werden. Ärgerlich, wenn Dritte einfach meine WhatsApp-Nachrichten mitlesen. In Bayern wurde dies einem Ex-Arbeitgeber gerade zum Verhängnis. Brisanter wird es, wenn es um das Mitlesen von geschäftlichen E-Mails oder Anwaltspost geht. Weder der Konkurrent, die Gegenseite oder sonstige Dritte sollen Kenntnis vom Inhalt meiner E-Mails erhalten. Einen bitteren Beigeschmack hinterlässt es dann aber, wenn Medien 2012 berichten, dass der BND ca. 37 Mio. Auslands-E-Mails nachrichtendienstlich bearbeitet hat. Hiergegen wird nun im Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt
Die schweizerischen Geheimdienste haben derzeit eher restriktive gesetzliche Möglichkeiten, die eine Überwachung von Kommunikationswegen erlauben. Dies soll sich zukünftig ändern. Wie heise berichtet, ist derzeit ein neues Nachrichtendienstgesetz (NDG) geplant, welches „besondere Mittel der Informationsbeschaffung“ vorsieht.
Gestern hat sich der Innenausschuss des Europäischen Parlaments (LIBE) mit 33 zu 3 Stimmen (bei 17 Enthaltungen) für einen Antrag zum Schutz der Privatsphäre von EU-Bürgern ausgesprochen. Gegenstand des Textes ist die Aussetzung von Gesprächen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen der EU und der USA, solange fundamentale Rechte der EU-Grundrechte-Charter nicht beachtet werden. In diesem Zusammenhang sollte die Anwendung der Safe Harbor Prinzipien unverzüglich ausgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Überwachungstätigkeit des BND, des BfV und des MAD beantwortet (BT-Drs. 18/443). DIE LINKE stellte die Anfrage „Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsen“ und wollte konkreter wissen, inwiefern auf Bundesebene die Nachrichtendienste ihre Überwachung eventuell anhand bestimmter Berufsgruppen ausrichten.
In einem Gutachten für den Vorsitzenden der Parlamentariergruppe des britischen Parlaments zu Drohnen (All Party Parliamentary Group on Drones) untersuchen zwei englische Rechtsanwälte die Rechtmäßigkeit des Abfangens, Verwendens und der Übertragung von Geheimdienstdaten durch die britische Regierung. Den Bericht gibt es hier.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 8.1.2014 (40238/02, auf Französisch; hier die offizielle englische Zusammenfassung) entschieden, dass die gegen einen ehemaligen rumänischen Geheimdienstmitarbeiter verhängte Gefängnisstrafe, wegen der Veröffentlichung von illegalen Überwachungsmaßnahmen, ihn in seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) verletzt.
Seit Edward Snowden publik gemacht hat, dass der amerikanische Geheimdienst NSA auch die Freunde der USA bespitzelt, ist die Aufregung groß und das Ansehen der Amerikaner gerade in Deutschland geringer. Die Kritik ist natürlich nicht unberechtigt. Nur, die NSA macht das, was letztlich alle Auslandsgeheimdienste machen: Sie operieren im Ausland und beschaffen Informationen. Der Bundesnachrichtendienst ist hier keine Ausnahme.
Der erste Bundesdatenschutzbeauftragte (1978 bis 1983) beschreibt in seinem Beitrag für die am Freitag erscheinende PinG seine Vorstellungen von einer Umstrukturierung des deutschen Sicherheitsapparats. Das Problem an der derzeitigen Struktur sei, dass die verschiedenen, für den Schutz der Bürger zuständigen Behörden, nicht einträchtig miteinander kooperieren, sondern sich gegenseitig abschotten und ihre Informationen eifersüchtig hüten. Die Konkurrenz der Sicherheitsbehörden führe schnell zu Doppelarbeit, die die Privatsphäre der Bürger doppelt beeinträchtige.
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