• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Blog-Archiv

  • Rubriken
    • Abmahnung
    • AI
    • Anwendbares Recht
    • Artikel 10-Gesetz
    • Auftragsdatenverarbeitung
    • Auskunfteien
    • Auskunftsanspruch
    • Automotive
    • Berufsgeheimnisträger
    • Beschäftigtendatenschutz
    • Big Data
    • biometrische Daten
    • Blockchain
    • Bußgeld
    • Cloud
    • Cookies
    • Data Act
    • Dateneigentum
    • Datenhandel
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
    • Datenschutzbeauftragte
    • Datenschutzbehörde
    • Datenschutzinformation
    • Datenschutzrecht
    • Datenschutzsiegel
    • Datensicherheit
    • Digitale Inhalte
    • Drittstaatenübermittlung
    • Einwilligung
    • ePrivacy
    • Geheimdienste
    • Gesundheitswesen
    • Google
    • Handelsrecht
    • Inkasso
    • IP-Adressen
    • Kirchenrecht
    • Konzerndatenschutz
    • Landesdatenschutz
    • Löschung
    • Meinungsäußerungsfreiheit
    • Meldepflichten
    • Menschenrechte
    • Metaverse
    • Online-Shops
    • Personenbezug
    • Persönlichkeitsschutz
    • PinG
    • Privacy by Design
    • Privacy Shield
    • Profiling
    • Recht auf Vergessen
    • Religionsfreiheit
    • Rezension
    • Safe Harbor
    • Sanktionen
    • Schule
    • Social Media
    • Software
    • Standardvertragsklauseln
    • Standortdaten
    • Strafrecht
    • Tracking
    • Unternehmen
    • Veranstaltungshinweise
    • Verbraucherschutz
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Videoüberwachung
    • Vorratsdatenspeicherung
    • Werbung
    • Whistleblower

Der BND ist nicht besser als die NSA

Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 1. Oktober 2013 Rubrik: Geheimdienste

Seit Edward Snowden publik gemacht hat, dass der amerikanische Geheimdienst NSA auch die Freunde der USA bespitzelt, ist die Aufregung groß und das Ansehen der Amerikaner gerade in Deutschland geringer. Die Kritik ist natürlich nicht unberechtigt. Nur, die NSA macht das, was letztlich alle Auslandsgeheimdienste machen: Sie operieren im Ausland und beschaffen Informationen. Der Bundesnachrichtendienst ist hier keine Ausnahme.

Eine aktuelle Studie der Stiftung neue Verantwortung mit dem Titel „Law and Policy in Internet Surveillance Programs: United States, Great Britain and Germany“ liefert Beleg hierfür. Die Studie untersucht die rechtlichen Grundlagen für Überwachungsmaßnahmen der Auslandsgeheimdienste NSA, GCHQ und des BND. Sie betrachtet die Reichweite und die Bedingungen einer Überwachung und deren rechtliche Kontrolle. Das Fazit lautet: Das amerikanische Spionageprogramm mag umfangreicher sein, die grundlegenden Strukturen sind bei allen drei Geheimdiensten jedoch die gleichen.

Es ist auch nicht so, dass der BND mehr Zurückhaltung übt, als etwa die NSA. Was der NSA der Deutsche ist, ist dem BND der Amerikaner: ein Ausländer. Als Auslandsnachrichtendienst ist es gerade die ureigene Aufgabe, Ausländer zu bespitzeln, um an für das eigene Land relevante Informationen zu gelangen.

Die Studie bemängelt insbesondere die unzureichende Kontrolle der Nachrichtendienste. Wenn die Fisa-Courts in den USA die NSA im Geheimen kontrollieren, ist dies in Deutschland letztlich nicht anders. Auch die zuständige G-10 Kommission kontrolliert im Geheimen. Wir wissen in beiden Staaten nicht, ob letztlich eine ausreichende Kontrolle der Nachrichtendienste stattfindet. Zudem bezieht sich die Kontrollfunktion immer nur auf den Schutz der jeweiligen Inländer. Außerhalb der nationalen Grenzen findet eine Kontrolle letztlich nicht statt.

Die Studie zeigt weiter deutlich auf, dass die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Nachrichtendienste, allen voran das BND-Gesetz, sprachlich recht unbestimmt sind und viel Spielraum lassen. Zudem stammen die rechtlichen Grundlagen aus einer Zeit, in der die heutigen Kommunikationsmöglichkeiten kaum vorstellbar waren.

Am Ende der Studie betonen die Autoren, dass es einen internationalen Diskurs geben muss. Es ist erforderlich, die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheit zu wahren. Das zerstörte Vertrauen der Bürger müsse wieder hergestellt werden und es bedürfe internationaler Standards, um eine rote Linie zu ziehen, wie weit Nachrichtendienste überhaupt operieren dürfen.

Angesichts aktueller Diskussionen stellt sich darüber hinaus die Frage, ob es der Nachrichtendienste in ihrer jetzigen Form und diesem Umfang überhaupt noch bedarf.

Rubrik: Geheimdienste Stichwörter: Auslandsgeheimdienst, BND, GCHQ, NSA, Spionage, Studie

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück