• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
    • Aktuelle Ausgabe
    • Beiträge
    • Schlaglicht
    • Arbeitshilfen
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen
  • Aktuelle Ausgabe
  • Beiträge
  • Schlaglicht
  • Arbeitshilfen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2013

  • Jahrgang 2026
    • Ausgabe 04/2026
    • Ausgabe 03/2026
    • Ausgabe 02/2026
    • Ausgabe 01/2026
  • Jahrgang 2025
    • Ausgabe 06/2025
    • Ausgabe 05/2025
    • Ausgabe 04/2025
    • Ausgabe 03/2025
    • Ausgabe 02/2025
    • Ausgabe 01/2025
  • Jahrgang 2024
    • Ausgabe 06/2024
    • Ausgabe 05/2024
    • Ausgabe 04/2024
    • Ausgabe 03/2024
    • Ausgabe 02/2024
    • Ausgabe 01/2024
  • Jahrgang 2023
    • Ausgabe 06/2023
    • Ausgabe 05/2023
    • Ausgabe 04/2023
    • Ausgabe 03/2023
    • Ausgabe 02/2023
    • Ausgabe 01/2023
  • Jahrgang 2022
    • Ausgabe 06/2022
    • Ausgabe 05/2022
    • Ausgabe 04/2022
    • Ausgabe 03/2022
    • Ausgabe 02/2022
    • Ausgabe 01/2022
  • Jahrgang 2021
    • Ausgabe 06/2021
    • Ausgabe 05/2021
    • Ausgabe 04/2021
    • Ausgabe 03/2021
    • Ausgabe 02/2021
    • Ausgabe 01/2021
  • Jahrgang 2020
    • Ausgabe 06/2020
    • Ausgabe 05/2020
    • Ausgabe 04/2020
    • Ausgabe 03/2020
    • Ausgabe 02/2020
    • Ausgabe 01/2020
  • Jahrgang 2019
    • Ausgabe 06/2019
    • Ausgabe 05/2019
    • Ausgabe 04/2019
    • Ausgabe 03/2019
    • Ausgabe 02/2019
    • Ausgabe 01/2019
  • Jahrgang 2018
    • Ausgabe 06/2018
    • Ausgabe 05/2018
    • Ausgabe 04/2018
    • Ausgabe 03/2018
    • Ausgabe 02/2018
    • Ausgabe 01/2018
  • Jahrgang 2017
    • Ausgabe 06/2017
    • Ausgabe 05/2017
    • Ausgabe 04/2017
    • Ausgabe 03/2017
    • Ausgabe 02/2017
    • Ausgabe 01/2017
  • Jahrgang 2016
    • Ausgabe 06/2016
    • Ausgabe 05/2016
    • Ausgabe 04/2016
    • Ausgabe 03/2016
    • Ausgabe 02/2016
    • Ausgabe 01/2016
  • Jahrgang 2015
    • Ausgabe 06/2015
    • Ausgabe 05/2015
    • Ausgabe 04/2015
    • Ausgabe 03/2015
    • Ausgabe 02/2015
    • Ausgabe 01/2015
  • Jahrgang 2014
    • Ausgabe 06/2014
    • Ausgabe 05/2014
    • Ausgabe 04/2014
    • Ausgabe 03/2014
    • Ausgabe 02/2014
    • Ausgabe 01/2014
  • Jahrgang 2013
    • Ausgabe 02/2013
    • Ausgabe 01/2013

PinG Privacy in Germany

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Meldungen

14.09.2025
Einladung & Programm: Siebter PinG-Nachwuchsworkshop am 09.10. und 10.10.2025 in Berlin

Du bist interessiert an einem spannenden Austausch zu aktuellen datenschutzrechtlichen Themen? Du bist Doktorand*in, Referendar*in, Berufsanfänger*in oder zählst dich anderweitig zum wissenschaftlichen Nachwuchs? Dann laden wir dich herzlich ein zu unserem kostenlosen PinG-Nachwuchsworkshop in Berlin am 09.10. und 10.10.2025. Teilnehmende können sich auf folgendes Programm freuen:   09.10.2025 HÄRTING Rechtsanwälte, Chausseestraße 13, Berlin-Mitte 19–21 Uhr Pizza & Kennenlernen   10.10.2025 Eventlocation La Cocotte, Vorbergstraße 10, Berlin-Schöneberg 9:00 Uhr: Begrüßung durch die PinG-Redaktion 9:10 Uhr: Warum (noch) publizieren? Gedanken zur Zukunft der RechtsWISSENSCHAFT Keynote von Dr. Jonas Botta, Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung 9:30 Uhr: Datenschutz in der medizinischen Forschung Vortrag von Anna Berry 10:15 Uhr: Die Zukunft des EU-US Data Privacy Framework Vortrag von Bennet Lindner 11:00 Uhr: Kaffeepause 11:15 Uhr: Gesetzgebung in Theorie und Praxis Vortrag von Konstantin Kuhle 12:00 Uhr: Neuer Rechtschutz gegen verbindliche Entscheidungen des EDSA? Vortrag von Hans-Hermann Schild 12:45 Uhr: Mittagspause 13:30 Uhr: Kippt jetzt die Stimmung? Wie verändert sich die Stimmung in Urteilen zu Art. 82 DSGVO nach einem Urteil des EuGH? Vortrag von Domenic Trybull 14:15 Uhr: Der Verschuldensbegriff in Art. 82 Abs. 3 DSGVO Vortrag von Jakob Feddersen 15:00 Uhr: KI, Art. 9 DSGVO und große Datensätze: Ein unlösbares Dilemma? Vortrag von Selma Nabulsi 15:45 Uhr: Kaffeepause 16:00 Uhr: Cyber Resilience Act und DSGVO Vortrag von Max Kroker 16:45 Uhr: Behördliche Entscheidungsunterstützung durch automatisierte Datenzusammenführung Vortrag von Tom Schuchort 17:30 Uhr: Abschlussrunde Anmeldungen sind bis zum 01.10.2025 per E-Mail an nowak@haerting.de möglich. Wir freuen uns auf euch! mehr …


13.08.2025
Call for Papers: Siebter PinG-Nachwuchsworkshop in Berlin

Am 09. und 10. Oktober 2025 lädt die Redaktion der PinG – Privacy in Germany junge Wissenschaftler*innen, Referendar*innen, Berufsanfänger*innen und Interessierte zum siebten Mal nach Berlin ein, um gemeinsam über aktuelle Themen des Daten(schutz)rechts zu diskutieren. Es erwartet euch ein spannendes, zweitägiges Rahmenprogramm mit genügend Möglichkeiten zum Austausch in den Räumlichkeiten der Kanzlei Härting Rechtsanwälte. Um eine vielfältige Diskussion zu ermöglichen, seid ihr gefragt: Ihr möchtet einen Vortrag vor einem jungen Fachpublikum halten? Thesen aus eurem Dissertationsprojekt zur Diskussion stellen oder eine Forschungsfrage beleuchten, um sie zu einem Aufsatz fortzuentwickeln? Ihr habt Lust, neben fachlichem Input neue Kontakte zu anderen Nachwuchswissenschaftler*innen zu knüpfen? Dann freuen wir uns auf euren Beitrag zu dem Nachwuchsworkshop. Gute Beiträge können im Anschluss an den Workshop gerne in der PinG veröffentlicht werden. Unser diesjähriger Themenschwerpunkt lautet:

Auf Daten müssen Worte folgen Der Einfluss der Rechtsprechung des EuGH auf die Entwicklung des Daten(schutz)rechts

Ob ihr eine einzelne EuGH-Entscheidung analysiert, eine Rechtsprechungslinie beleuchtet oder eure Thesen zu einem Thema mit den Thesen des EuGH kontrastiert, steht euch völlig frei. Mögliche Fragestellungen sind beispielsweise:
  • DSGVO-Konkurrentenklagen: Ebnet der EuGH den Weg für eine neue Abmahnwelle?
  • EuGH und KI: Welche Auswirkungen haben bisherige Entscheidungen des EuGH für den rechtskonformen Einsatz Künstlicher Intelligenz?
  • Drittstaatentransfer: Kippt das EU-U.S. Data Privacy Framework bereits auf politischer Ebene oder erst vor dem EuGH – und gibt es Auswege aus der Rechtsunsicherheit?
  • Immaterieller Schadensersatz: Welche Grundlinien der Rechtsprechung sind nach den zahlreichen Entscheidungen zu Art. 82 DSGVO erkennbar und wie sind diese zu bewerten?
  • Plattformökonomie: Welche Kontinuitäten und Brüche in der EuGH-Rechtsprechung sind durch das Inkrafttreten des Digital Services Act zu erwarten?
  • Datenschutz und Unionsgrundrechte: Welche Rolle spielen Art. 7, 8 GRCh in der EuGH-Rechtsprechung zu datenbezogenen Rechtsakten?
  • EuGH und EGMR: Eine Geschichte der Synergieeffekte oder ein historisches Spannungsverhältnis in Fragen des Datenschutzes?
Diese Fragestellungen sollen eine grobe Orientierung bieten, euch aber selbstverständlich nicht einschränken. Eure Themenvorschläge sind herzlich willkommen. Wenn ihr einen Vortrag halten möchtet, dann schreibt uns bitte bis zum 20.08.2025 eine E-Mail mit eurem geplanten Vortragsthema nebst kurzer Inhaltsbeschreibung an mail@haerting.de. Ihr erhaltet dann zeitnah eine Rückmeldung von der Redaktion. Eine Teilnahme ohne Vortrag ist ebenfalls möglich. Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenfrei. mehr …


03.03.2025
Gefährdungshaftung aus Art. 32 DSGVO – OLG Schleswig verirrt sich in die DSGVO und bezeichnet Papier als „Mittel der Wahl“

Man kann die DSGVO so auslegen, dass sie Digitalisierung ermöglicht. Man kann aber auch jegliches Augenmaß verlieren und die DSGVO als Digitalisierungsbremse missverstehen. Dies zeigt eine neuere Entscheidung aus dem hohen Norden. Ein Gericht aus Schleswig hält die vordigitale Briefpost auch heute noch für das Maß aller Dinge, für das „Mittel der Wahl“.

Wir schreiben das Jahr 2025. Und viele von uns erhalten und versenden jeden Tag Rechnungen, dies nur noch sehr selten auf Papier, meist per E-Mail als PDF. Die Mails werden fast durchgängig mit Transportverschlüsselung versandt, nur ganz selten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das OLG Schleswig hält den Verzicht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jetzt für datenschutzwidrig und bezeichnet den „Versand von Rechnungen per Post“ als „Mittel der Wahl“ (OLG Schleswig vom 18.12.2024, Az. 12 U 9/24, Rn. 93).

In dem Fall, den das OLG zu entscheiden hatte, ging es um eine Handwerkerrechnung in Höhe von rund 15.000 EUR. Ein Bauunternehmen hatte die Rechnung einem Bauingenieur geschickt, der für den Bauherrn tätig war. Bei dem Ingenieur ging eine gefälschte Version der Rechnung ein mit Bankdaten eines unbekannten Dritten. Die Überweisung ging heraus an das falsche Konto, das Geld verschwand. Wie genau es zu der Fälschung gekommen war, wer auf welchem Server oder Rechner Hacking betrieben hatte, blieb in erster wie zweiter Instanz unklar. Eine Beweisaufnahme, die Anhörung von Zeugen oder gar ein Sachverständigengutachten hielt das Schleswiger OLG offenkundig für entbehrlich.

Das OLG Schleswig bejahte stattdessen einen Datenschutzverstoß des klägerischen Bauunternehmens und einen Schadenersatzanspruch des Bauherrn aus Art. 82 DSGVO. Dass es die Bankdaten der Klägerin waren, die manipuliert wurden, und keine personenbezogenen Daten des Bauherrn störte das OLG nicht. Mit schlanker Hand schloss das Gericht vom konkreten Fall auf die DSGVO und meinte, „der zu entscheidende Fall“ zeige deutlich, dass „hier keine ‚Verarbeitungssituation mit normalen Risiken‘ vorliegt“ und Art. 32 DSGVO daher eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jedweder Rechnungsmails verlange (a.a.O., Rn. 91).

An der Entscheidung aus Schleswig ist so ziemlich alles verkehrt. Art. 32 DSGVO schreibt die „Sicherheit der Verarbeitung“ und keinen idealen Schutz, sondern ein „angemessenes Schutzniveau“ vor. Die Vorschrift will digitale Kommunikation nicht übermäßig erschweren oder verhindern. Sie verlangt somit genau das Augenmaß, das die norddeutschen Richter vermissen lassen. Und welches “Schutzniveau“ angemessen ist, hängt natürlich ab von den Personendaten, um deren Schutz es der DSGVO geht. Da ist es schlechterdings nicht nachvollziehbar, warum die eigenen Kontodaten des Rechnungsstellers so schützenswert sein sollen, dass er sie gegen seinen eigenen Willen nur Ende-zu-Ende verschlüsselt versenden darf, wie das OLG Schleswig meint. Art. 32 DSGVO ist gewiss nicht als Allheilnorm gedacht, die einen Rechnungsempfängern vor kriminellen Hackern beschützen soll.

Das OLG Schleswig hat die Revision zugelassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Klägerin Revision einlegt und der BGH dem OLG die rote Karte zeigt.

mehr …

Weitere Meldungen


Inhalt der aktuellen Ausgabe 05/2026

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 5 / 2026
Veröffentlicht: 2026-08-28

Editorial

Editorial

  • Andrea Sanders-Winter

Inhalt

Inhalt / Impressum

Beiträge

Ein Jahr Data Act

  • Dr. Martin Schirmbacher
  • Dr. Hubertus von Roenne

Ein Jahr nach Wirksamwerden des Data Act ist der Befund ernüchternd: Es fließen zu wenig Daten von Herstellern zu Nutzern vernetzter Produkte. Die üblichen Verdächtigen (Datenschutz, Geschäftsgeheimnisschutz, IT-Sicherheit) entpuppen sich überwiegend als Scheinhindernisse für den Datentransfer. Die tatsächlichen Ursachen liegen woanders und sind teils hausgemacht: fehlende Use Cases, festgefahrene Strukturen, fehlende Standards, mangelndes Vertrauen, unzureichende Datenkompetenz.

Mustergültig oder die Quadratur des Kreises

  • Matthias Niebuhr

Mit dem EU Data Act will die EU Großes erreichen. Die Verordnung EU/2023/2854 soll die Datenschätze aus vernetzten Produkten, von der Bluetooth-fähigen Zahnbürste bis zum hochwertigen Investitionsgut, heben. Daneben soll der EU Data Act den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (Cloud- und Edge-Diensten) ermöglichen. Die Europäische Kommission erwartet hierdurch ein Wirtschaftswachstum in dreistelliger Milliardenhöhe in der EU bis Ende 2028.

Data Act versus DSGVO – Vertrag statt Rechtsgrundlage?

  • Carolin Loy

Der Data Act soll den Zugang zu Daten erleichtern und ihre wirtschaftliche Nutzung fördern. Gerade dort, wo nicht-personenbezogene Daten betroffen sind, entsteht jedoch für den Datenzugang und die Datenweitergabe ein Regelungsmodell, das die Nutzung in erheblichem Umfang an Verträge und Zweckvorgaben bindet. Die DSGVO, die hohe Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt, hält mit Art. 6 DSGVO wiederum ein ausdifferenziertes System gesetzlicher Erlaubnistatbestände bereit.

IoT-Datenzugang nach dem Data Act: Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Schranken

  • Dr. Carsten Brodersen

Der Data Act („DA“) verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste, ihre Produkte und Dienste so zu gestalten, dass Nutzern die bei der Nutzung entstehenden Produktdaten und verbundenen Dienstdaten zugänglich sind. Daneben gewährt er Nutzern gegenüber dem Dateninhaber Ansprüche auf Bereitstellung dieser Daten an sich oder an von ihnen benannte Dritte. Der Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen und Grenzen dieser Datenzugangswege, ihr Verhältnis zueinander sowie ihre Durchsetzung.

Analyse der Informationspflicht nach Art. 24 DSG bei Suchmaschinen-Indexierung von Kundendaten

  • Nicole Beranek Zanon

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte in seinem ersten Urteil zu Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen in Urteil A-3790/2024 vom 8. April 2026 über die Frage zu entscheiden, ob ein Online-Händler (Beschwerdeführerin) verpflichtet ist, seine Kundschaft über eine Datensicherheitsverletzung zu informieren, bei der sogenannte RMA-URLs (individualisierte Retourenseiten) über mehrere Monate im Index der Suchmaschine Bing auffindbar waren.

Recent Developments in Data Privacy Laws in India

  • Sajai Singh
  • Sankalp Inuganti
  • Ayush Sahay

Over two years have passed since the Indian Digital Personal Data Protection Act (DPDP Act) was first published in 2023 and was finally enacted in November 2025, including its accompanying rules that the Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) had published. The following article is an update to the one previously published in PinG, outlining the principles and earlier GDPR comparisons of the DPDP Act, including a detailed note on the legal bases for processing, exemptions, and sectoral requirements.

Der Anbieter von Cloud-Computing-Diensten im Sinne der NIS-2-Richtlinie und des BSIG

  • Johannes Zwerschke

Digitale Dienste werden heute zu einem Großteil cloudbasiert erbracht – häufig auf der Infrastruktur großer Hyperscaler. Ob ein Unternehmen dabei selbst als Anbieter eines Cloud-Computing-Dienstes einzuordnen ist – mit der Folge möglicher Registrierungs-, Risikomanagement- und Meldepflichten –, ist gerade in mehrstufigen Leistungsketten ungeklärt. Der Beitrag lotet die Reichweite des Begriffs des Cloud-Computing-Dienstes aus und entwickelt Kriterien für die Bestimmung der Anbietereigenschaft.

Der entgrenzte Datenschutz

  • Stefan Brink

Auch in Zeiten, in denen dem Grundrecht auf Datenschutz nur wenig Wohlwollen entgegengebracht wird – die Bundesregierung erwägt ja die Zentralisierung der Aufsicht im privaten Sektor nicht, um dem Datenschutz etwas Gutes zu tun und sie schafft die Bestellpflicht für betriebliche Datenschutzbeauftragte ja keineswegs deswegen ab, um das Datenschutzniveau in den Unternehmen zu verbessern – ist es notwendig, die Datenschützer daran zu erinnern, dass gute Schuster „bei ihren Leisten bleiben“, also sich auf ihre gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse konzentrieren.

Schlaglicht

Schlaglicht 1: Datenschutzreform 2026: Entlastung auf welcher Ebene?.

  • Parnijan Tina Ehtechami
  • Yakin Surjadi

Der Koalitionsbeschluss vom 1. Juli 2026, veröffentlicht am 2. Juli, verspricht einen „modernen Datenschutz für mehr Wachstum“. Hinter dieser Formel stehen jedoch drei rechtlich verschiedene Projekte: Ausnahmen vom Anwendungsbereich der DSGVO, punktuelle Entlastungen innerhalb der DSGVO und nationale Änderungen an Organisation und Aufsicht. Erst ihre Trennung zeigt, wo kurzfristige Entlastung möglich ist und wo ein Systemwechsel zur Debatte steht.

Schlaglicht 2: Japan reformiert sein Datenschutzrecht – neue Statistik-Ausnahme erleichtert KI-Training

  • Parnijan Tina Ehtechami
  • Yakin Surjadi

Während in Europa noch darüber gestritten wird, auf welcher Grundlage personenbezogene Daten für die Entwicklung generativer KI verarbeitet werden dürfen, hat Japan eine gesetzliche Ausnahme für statistische Verarbeitungen geschaffen, die nach den amtlichen Erläuterungen auch bestimmte Formen der KI-Entwicklung erfassen kann. Am 10. Juli 2026 verabschiedete das japanische Parlament eine umfassende Reform des Act on the Protection of Personal Information (APPI), die am 17. Juli 2026 verkündet wurde.

Schlaglicht 3: EDPB, Leitlinien 03/2026 v. 7. Juli 2026 – Der rechtmäßige KI-Datensatz beginnt vor dem ersten Crawl

  • Parnijan Tina Ehtechami
  • Yakin Surjadi

Das Training generativer KI benötigt große Datenmengen. Diese stammen häufig aus öffentlich zugänglichen Internetquellen, die automatisiert ausgelesen, bereinigt und zu Trainingsdatensätzen zusammengeführt werden. Die datenschutzrechtliche Diskussion darüber verlief bislang oft in zwei entgegengesetzte Richtungen. Auf der einen Seite stand die Annahme, öffentlich einsehbare Inhalte könnten grundsätzlich auch für das KI-Training verwendet werden.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück