PinG 04.15: Vorratsdatenspeicherung, Nachrichtendienste und Sicherheitsbedürfnisse
Darum geht es in der aktuellen PinG. Weitere Themen sind Scoring, elektronische Patientenakte, Social-Media-Monitoring, Webtracking und Dashcams.
Darum geht es in der aktuellen PinG. Weitere Themen sind Scoring, elektronische Patientenakte, Social-Media-Monitoring, Webtracking und Dashcams.
Die Bundesregierung hat eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Überwachungstätigkeit des BND, des BfV und des MAD beantwortet (BT-Drs. 18/443). DIE LINKE stellte die Anfrage „Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsen“ und wollte konkreter wissen, inwiefern auf Bundesebene die Nachrichtendienste ihre Überwachung eventuell anhand bestimmter Berufsgruppen ausrichten.
Der erste Bundesdatenschutzbeauftragte (1978 bis 1983) beschreibt in seinem Beitrag für die am Freitag erscheinende PinG seine Vorstellungen von einer Umstrukturierung des deutschen Sicherheitsapparats. Das Problem an der derzeitigen Struktur sei, dass die verschiedenen, für den Schutz der Bürger zuständigen Behörden, nicht einträchtig miteinander kooperieren, sondern sich gegenseitig abschotten und ihre Informationen eifersüchtig hüten. Die Konkurrenz der Sicherheitsbehörden führe schnell zu Doppelarbeit, die die Privatsphäre der Bürger doppelt beeinträchtige.
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