Aktueller Entwurf der DS-GVO
Gestern haben die Trilogverhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung wie angekündigt ihr Ende gefunden. Inzwischen ist der aktuelle Entwurf bekannt geworden.
Gestern haben die Trilogverhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung wie angekündigt ihr Ende gefunden. Inzwischen ist der aktuelle Entwurf bekannt geworden.
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 die Safe Harbor-Entscheidung der Kommission für ungütlig erklärt und damit für viel Wirbel gesorgt. Die LINKE fragt die Bundesregierung nun nach ihrer Meinung zu den Auswirkungen (BT-Drs. 18/6756)
Mit dem EuGH Urteil vom 6. Oktober 2015 (Az. C-362/14) wurde Safe Harbor für Ungültig erklärt. Dabei stellen sich viele rechtliche Fragen. Selbstverständlich ist die Entscheidung ein prominentes Thema der aktuellen Ausgabe der Privacy in Germany.
Heute wurde die gemeinsame Position der deutschen Datenschutzbehörden zum Safe Harbor-Urteil des EuGH veröffentlicht. Bisherige Berichte hierzu aus der vergangenen Woche wurden allerdings nicht vollständig bestätigt. Insbesondere ist nicht die Rede von einer Schonfrist.
Nach dem Safe Harbor-Urteil stellt sich für viele europäische Unternehmen und US-Dienstleister die Frage, auf welcher Grundlage zukünftig eine Datenübermittlung über den Atlantik datenschutzkonform gestaltet werden kann. Nach einem Bericht auf tagesschau.de geben deutsche Aufsichtsbehörden bis Ende Januar 2016 Zeit, nach Alternativen zu suchen, bevor die Behörden gezielt tätig werden wollen.
Die Stiftung Datenschutz lädt zu einer Podiumsdiskussion, die sich mit den Praxisfolgen der Datenschutzgrundverordnung beschäftigt. Mit dabei sind unter anderem die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff und Professor Forgó.
Safe Harbor ist vorläufig ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang Oktober entschieden. Damit ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, die allein auf die Geltung der Safe-Harbor-Regeln gestützt werden, nun illegal.
In Litauen werden datenschutzrechtlichenThemen mittlerweile häufiger Gegenstand von gerichtlichen Verhandlungen. Mit dem Eintritt in die Europäische Union im Jahr 2005 und die dadurch erfolgte Novellierung des Datenschutzgesetzes vom Jahr 1996, wurde die litauische Gesellschaft sowie die staatlichen Institutionen weitaus achtsamer gegenüber den persönlichen Daten des Einzelnen. Die neuen technologischen Entwicklungen sowie die rasante Digitalisierung des Alltags ergab den Anlass für die Verabschiedung des Gesetzes über die elektronische Kommunikation. Dieses Gesetz regelt u.a. auch die datenschutzrechlichen Fragen im elektronischen Verkehr, was besonders für die Verwendung von Daten für Werbezwecke von großer Bedeutung ist. Die zwei oben genannten Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in Litauen.
Am 2. Oktober 2015 fand in Berlin ein PinG-Workshop für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich Datenschutz statt. Junge Wissenschaftler aus ganz Deutschland kamen zusammen, um sich zu den aktuellen Datenschutzthemen auszutauschen.
Den ganzen Morgen hat das Netz scheinbar darauf gewartet, nun ist es soweit: Der EuGH hat die Ansicht des Generalanwaltes bestätigt und Safe Harbor für ungültig erklärt. So jedenfalls eine Vielzahl an übereinstimmenden Berichten im Internet und Max Schrems über Twitter selbst. Weiterlesen
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