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Datenschutzbehörden fordern Nachbesserungen am Privacy Shield

Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 8. April 2016 Rubrik: Datenschutzbehörde, Privacy Shield

Am 6./7. April 2016 tagte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in Schwerin. Ein Schwerpunkt der Beratungen betraf den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Entwurf einer Angemessenheitsentscheidung für ein EU-US Privacy Shield. Die deutschen Datenschutzbehörden sehen noch „zahlreiche offene Fragen„. In einem Beschluss weisen sie darauf hin, dass ein dringender Nachbesserungsbedarf bestehe.

Der Beschluss richtet sich an die Artikel-29-Gruppe. Diese ist von der EU-Kommission aufgefordert, eine Stellungnahme zu der vorgeschlagene Adäquanzentscheidung abzugeben. Die Konferenz fordert die Vertreter Deutschlands in der Artikel-29-Gruppe auf, in den weiteren Verhandlungen zum Privacy Shield bestimmte Aspekte einzubringen.

Der Beschluss wurde auf der Website des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg veröffentlicht. Danach sollen die folgenden Aspekte eingebracht werden:

  • Der Entwurf genügt nicht, um von einem angemessenen Datenschutzniveau sprechen zu können.
  • Die Kommission soll zur Nachbesserung aufgefordert werden.
  • Die Artikel-29-Gruppe soll keine zustimmende Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben.
  • Die Artikel-29-Gruppe soll befürworten, dass eine Adäquanzentscheidung ohne Nachbesserungen durch Vorlage an den EuGH überprüft wird. Hierzu könnten etwa Musterklagen durch Aufsichtsbehörden angestrebt werden.
  • Die Artikel-29-Gruppe soll klären, inwieweit andere Instrumente zur Herstellunge eines angemessenen Datenschutzniveaus (Standardvertragsklauseln/BCR) weiter anwendbar sind. Gemeint ist wohl, hierzu eine klare Stellungnahme abzugeben.

Der Beschluss zeigt deutlich auf, dass das letzte Wort in Sachen Privay Shield noch nicht gesprochen ist. Entweder greift die Artikel-29-Gruppe die Forderungen auf und die EU-Kommissione bessert auch tatsächlich nach. Dies hätte wohl auch Nachverhandlungen mit der US-Seite zur Folge, was zu weiteren Verzögerungen führt. Oder der vorliegende Entwurf der Adäquanzentscheidung wird von der Kommission verabschiedet. Dann ist jedoch damit zu rechnen, dass Aufsichtsbehörden eine gerichtliche Überprüfung anstreben werden. Für die betroffenen Unternehmen in Deutschland und den USA bedeutet dies in jedem Fall weiterhin Rechtsunsicherheit.

UPDATE: Der Beschluss wurde zwischenzeitlich von der Seite genommen, kann aber über delegedata.de abgerufen werden.

Rubrik: Datenschutzbehörde, Privacy Shield Stichwörter: Adäquanzentscheidung, Art. 29 Gruppe, Privacy Shield

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