CPDP 2018 in Brüssel – PinG-Panel zu Disconnecting Frameworks
Vom 24. bis zum 26. Januar 2018 findet die Konferenz CPDP (Computers, Privacy & Data Protection) in Brüssel statt. Wie schon in den letzten Jahren sind wir mit dabei.
Vom 24. bis zum 26. Januar 2018 findet die Konferenz CPDP (Computers, Privacy & Data Protection) in Brüssel statt. Wie schon in den letzten Jahren sind wir mit dabei.
Im Rahmen der von Telemedicus und PinG präsentierten Reihe „Disconnecting Frameworks“ beschäftigt sich Dr. Henning Hofmann mit personenbezogene Daten als äquivalente Vertragsleistung.
Ab dem 25. Mai 2018 muss die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden. Derzeit überarbeiten 16 Bundesländer ihre Landesdatenschutzgesetze und erste Verbändeanhörungen finden statt. Entwürfe liegen inzwischen aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor. In Niedersachsen gibt es einen Referentenentwurf, der aber wegen den Neuwahlen nicht mehr ins Kabinett eingebracht wurde.
Im Rahmen der von Telemedicus und PinG präsentierten Reihe „Disconnecting Frameworks“ setzt sich Dr. Andreas Sattler mit den Auswirkunge der DSGVO auf nationales Schuldrecht auseinander.
Unter dem Titel „Disconnecting Frameworks“ präsentiert Telemedicus zusammen mit PinG (Privacy in Germany) in den nächsten Monaten eine Reihe von Beiträgen, die sich mit den Herausforderungen beschäftigen, die auf das Datenschutzrecht in der kommenden Zeit zukommen.
Dr. Lachenmann, Matthias, Diss., 2016, OlWIR Verlag, 398 Seiten
Datenschutz und das Recht des Datenschutzes wird von Unternehmen oft als Last wahrgenommen und daher oft vernachlässigt. Andererseits bringt selten ein Thema selbst große Unternehmen zu schnellen und umfassenden Veränderungen, wenn Datenschutzvorgaben und mögliche Verstöße hiergegen zum Risiko werden. Die Datenschutzskandale der vergangenen Zeit, tragen hier aber zu einem wachsenden Bewusstsein bei und der Unternehmensführung wird deutlich: Datenschutzkonformes Verhalten muss nicht nur Bedrohung sein, sondern ist auch ein Zeichen für Seriosität.
Datenverarbeitende Stellen müssen nach Artikel 35 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Grundrechtsrisiko mit sich bringt.
Am 3.11.2017 fand in unserer Kanzlei der Workshop „Datenpolitik 2018 – DSGVO, E-Privacy, Dateneigentum, Daten als Entgelt“ statt. Der Workshop richtete sich an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Experten im Datenschutzecht und beschäftigte sich mit spannenden Forschungsthesen und -ergebnissen.
Je näher das Inkrafttreten der DGSVO rückt, desto mehr Fragen werden bezüglich ihrer Umsetzung und des Verständnisses einiger Normen sowie der Überschneidung mit anderen Regelungen aufgeworfen. Die Autoren der PinG widmen sich diesen Problemen und stellen darüber hinaus neue Konzepte, Gesetze und Projekte zum Thema Datenschutz und DSGVO vor. (zum Editorial)
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Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 28.09.2017:
Auf Initiative der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat die 39. Internationale Datenschutzkonferenz in Hongkong grundlegende Datenschutzanforderungen für die Mobilität der Zukunft beschlossen.
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