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ESV-Pressemitteilung DS-GVO: Rechtsexperten sehen die anstehende Datenschutzreform kritisch

Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 18. März 2018 Rubrik: Datenschutzrecht, PinG

Aktuelles Interview mit Prof. Niko Härting und Sebastian Schulz

Ab dem 25. Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Welche Auswirkungen sie haben wird, diskutierten die Rechtsanwälte Prof. Niko Härting und Sebastian Schulz im Interview. Ihr Fazit: „Anwälte und Berater sind die großen Nutznießer der Datenschutzreform“.

Als gravierendste Änderung der DS-GVO beschreibt Prof. Härting die drastischen Bußgelder für Verstöße gegen die DS-GVO. Vor allem die Komplexität des Datenschutzrechts sowie die detaillierten Vorschriften sehen Härting und Schulz als Herausforderung für die betriebliche Umsetzung an.

DS-GVO nicht zeitgemäß

Dennoch ist laut Härting das aus den 70er Jahren stammende Datenschutzrecht auch nach der Reform nicht zeitgemäß. So stehe die personenbezogene Datenverarbeitung im Fokus der DS-GVO. Durch den technologischen Fortschritt wären jedoch neue Phänomene wie Big Data und Künstliche Intelligenz in den Mittelpunkt des Datenschutzrechts gerückt: „Wir brauchen ein Datenschutzrecht, das Alltagskommunikation nur sehr wenig reglementiert und dafür rote Linien bei Big Data und Künstlicher Intelligenz zieht“, so Härting. Schulz kritisiert die Realitätsferne des neuen Datenschutzrechts. So bedürfe es der Schriftlichkeit einer Einwilligung: Dies sei „aus der Mottenkiste“ und es handele sich um „Gesetzgebung aus dem letzten Jahrtausend“, so der Jurist Schulz zu § 26 Absatz. 2 BDSG-neu.

Strukturiertes Vorgehen gefragt

Als Praxistipp weisen die beiden Experten daraufhin hin, die neue DS-GVO als Anlass zur Überprüfung der eigenen Datenschutzorganisation zu nutzen, da es sich beim Datenschutzrecht um den essentiellen Schutz der Persönlichkeitsrechte handele. Grundlegende Basics, wie ein Verarbeitungsverzeichnis sowie Richtlinien zum Umgang mit Daten, zur Datensicherheit und zu den Betroffenenrechten sollten in jedem Unternehmen präsent sein, um kommende Ärgernisse zu vermeiden. „Strukturiertes Vorgehen nimmt aber den Großteil des Schreckens“, empfiehlt Schulz.

Das aktuelle Interview können Sie hier im Volltext nachlesen.

Zur ESV-Pressemitteilung vom 13. März 2018

Rubrik: Datenschutzrecht, PinG Stichwörter: Datenschutzreform, DSGVO, ESV-Pressemitteilung

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