PinG 02.14: Datenschutz auch anderswo
In der neuen PinG begeben wir uns auf eine Reise durch Europa. Denn Datenschutz gibt es auch anderswo, nicht nur in Deutschland! Beispiele dazu wurden hier im Blog bereits mehrfach aufgezeigt.
In der neuen PinG begeben wir uns auf eine Reise durch Europa. Denn Datenschutz gibt es auch anderswo, nicht nur in Deutschland! Beispiele dazu wurden hier im Blog bereits mehrfach aufgezeigt.
Die schweizerischen Geheimdienste haben derzeit eher restriktive gesetzliche Möglichkeiten, die eine Überwachung von Kommunikationswegen erlauben. Dies soll sich zukünftig ändern. Wie heise berichtet, ist derzeit ein neues Nachrichtendienstgesetz (NDG) geplant, welches „besondere Mittel der Informationsbeschaffung“ vorsieht.
The end of the cookie era was announced and the search for ways out of the cookie environment started, beginning with tracking by the use of browser fingerprints, browser cache tracking and, finally, ID tracking. Especially Apple, Google and Microsoft have already implemented respective ID tracking technologies in their software environment and operation systems.
Mit Urteil vom 24.01.2014 (Az. 5 U 42/12 (hier als PDF)) hat das Kammergericht (KG) die Berufung von Facebook im Streit mit dem VZBV um die Zulässigkeit des Freunde-Finders zurückgewiesen (hier die Pressemitteilung). Das Urteil ist nun im Volltext verfügbar und der Inhalt dürfte durchaus für Diskussionen sorgen. Denn das KG bestätigt die Auffassung des Landgerichts Berlin (Az. 16 O 551/10), wonach im europäischen Datenschutzrecht eine Rechtswahl zwischen den Parteien möglich ist. Selbst ohne eine solche Rechtswahl fände vorliegend jedoch deutsches Datenschutzrecht Anwendung, da nicht Facebook Irland, sondern vielmehr die Muttergesellschaft in Amerika allein die verantwortliche Stelle der Datenverarbeitung sei. Da diese nicht in Europa sitze, jedoch auf die Daten von Nutzern in Deutschland zurückgreife, gelte deutsches Datenschutzrecht.
Gestern hat sich der Innenausschuss des Europäischen Parlaments (LIBE) mit 33 zu 3 Stimmen (bei 17 Enthaltungen) für einen Antrag zum Schutz der Privatsphäre von EU-Bürgern ausgesprochen. Gegenstand des Textes ist die Aussetzung von Gesprächen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen der EU und der USA, solange fundamentale Rechte der EU-Grundrechte-Charter nicht beachtet werden. In diesem Zusammenhang sollte die Anwendung der Safe Harbor Prinzipien unverzüglich ausgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Überwachungstätigkeit des BND, des BfV und des MAD beantwortet (BT-Drs. 18/443). DIE LINKE stellte die Anfrage „Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsen“ und wollte konkreter wissen, inwiefern auf Bundesebene die Nachrichtendienste ihre Überwachung eventuell anhand bestimmter Berufsgruppen ausrichten.
Ab dem 1. Oktober 2015 sollen alle neuen Fahrzeugtypen in Europa mit einem bordeigenen eCall-System ausgerüstet sein. Die Anforderungen für dieses Notrufsystem, welches im Falle eines Unfalls automatisch die wichtigsten Daten wie etwa Standort, Fahrzeugtyp oder Benzinart an die Notrufstelle übermittelt, sollen in der “Verordnung über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge” (COM(2013) 316) festgelegt werden.
Es ist weitgehend bekannt, dass eine ganze Reihe der globalen Player im Internet eine Niederlassung in Irland haben. Prominentestes Beispiel ist Facebook. Hierzulande wird dies damit begründet, dass damit die Anwendbarkeit des vermeintlich laschen irischen Datenschutzrechtes begründet werden soll, soweit es um die Verwendung von personenbezogenen Daten innerhalb der EU geht. Tatsächlich dürften auch steuerrechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Davon unabhängig lohnt sich ein Blick darauf, wer den dort auf der grünen Insel den Datenschutz überwacht.
Sowohl in der deutschen wie auch in der irischen Presse wird derzeit über die Umstrukturierungen bei Yahoo! berichtet. Danach wird Yahoo! sein europäisches Geschäft zukünftig von Irland aus betreiben. Während die Diskussionen in Irland vordergründig mögliche steuerliche Beweggründe betrachten, geht es in deutschen Beiträgen häufig auch um den Datenschutz. Aber auch in Irland wird dieses Thema nicht vergessen.
Bereits am 28.1.2014, dem 8. Europäischen Datenschutztag, stellte der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich eine interaktive Datenschutz App vor. Die App soll Nutzer über Ihre Rechte aufklären und bietet zugleich Hilfestellungen zur Wahrnehmung der eigenen Rechte. Ein zeitgemäßes Tool, auch für Deutschland.
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