Novellierung des australischen Datenschutzrechtes in Kraft
Mit Wirkung vom 12.03.2014 ist in Australien der modernisierte Privacy Act 1988 in Kraft. Änderungen ergeben sich überwiegend im öffentlichen Bereich, zumal die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im privaten Bereich erst ab einem Umsatz von 3 Mio. AU$ und grundsätzlich für Unternehmen gelten, die sich im Adresshandel betätigen oder mit Gesundheitsdaten in Berührung kommen. Die australische Datenschutzbehörde Office of the Australian Information Commissioner erhält erstmals weiterreichende Ermittlungsbefugnisse und ist bei schwerwiegenderen und wiederholten Verstößen im Zivilprozess aktivlegitimiert.
Quelle: www.oaic.gov.au
Mehr zur australischen Datenschutzreform erfahren Sie in der kommenden PinG im Mai.