Die 8 Fragen des Beschlusses der DSK und Facebooks „Joint Controllership Vertrag“
Nach dem „Facebook-Fanpage-Urteil“ des EuGH vom 5. Juni 2018 und kurz nach Veröffentlichung des Beschlusses der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) zu den Facebook-Fanpages am 5. September hat der Social-Media-Anbieter nun überraschend reagiert. Die DSK hat in Ihrem Beschluss u.a. die Untätigkeit Facebooks gerügt und den Betrieb einer Fanpage – ohne vorliegen einer Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortung nach Art. 26 DSGVO – für Rechtswidrigkeit erklärt. Daraufhin hat Facebook nun seine AGB um eine solche Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit, mit dem Namen „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“, ergänzt.