PinG 06.18 – Vom digitalen Erbe bis zur Videoüberwachung
In dieser 6. Ausgabe geht es unter anderem um die Datenportabilität, den Umgang mit Big Data und offene Fragen im IT-Sicherheitsrecht. Weiterlesen
In dieser 6. Ausgabe geht es unter anderem um die Datenportabilität, den Umgang mit Big Data und offene Fragen im IT-Sicherheitsrecht. Weiterlesen
Kürzlich verbreitete sich im Netz die Nachricht über ein Pärchen, welches sich in der „Erlebnisgrotte“ eines Schwimmbades sexuel vergnügte. Das LG Augsburg verurteilte beide zu Arreststrafen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB). In der Berufungsverhandlung wurde zur Überführung unter anderem ein Unterwasser-Video gezeigt. Damit drängt sich die Frage der Zulässigkeit eines solchen Unterwasser-Videos auf.
Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in der Sache C-212/13 gesprochen, in der es um die öffentliche Videoüberwachung durch private Personen zum Schutz ihres Lebens, Eigentums und ihrer Familie geht. Eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Besprechung der Schlussanträge des Generalanwaltes findet sich unter delegedata.de.
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