Unterwasser-Video in der Erlebnisgrotte
Kürzlich verbreitete sich im Netz die Nachricht über ein Pärchen, welches sich in der „Erlebnisgrotte“ eines Schwimmbades sexuel vergnügte. Das LG Augsburg verurteilte beide zu Arreststrafen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB). In der Berufungsverhandlung wurde zur Überführung unter anderem ein Unterwasser-Video gezeigt. Damit drängt sich die Frage der Zulässigkeit eines solchen Unterwasser-Videos auf.