EuGH: Öffentliche Videoüberwachung durch Private – nicht per se verboten!
Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in der Sache C-212/13 gesprochen, in der es um die öffentliche Videoüberwachung durch private Personen zum Schutz ihres Lebens, Eigentums und ihrer Familie geht. Eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Besprechung der Schlussanträge des Generalanwaltes findet sich unter delegedata.de.