Österreichische Datenschutzbehörde: Löschung von personenbezogenen Daten ist auch durch Anonymisierung möglich
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 1. Februar 2019 Rubrik: Datenschutzbehörde, Löschung, PersonenbezugDer Kollege Piltz weißt in seinem Blog unter delegedata.de auf eine interessante und sehr praxisrelevante Entscheidung der Datenschutzbehörde in Österreich hin. Danach kann die Anonymisierung von personenbezogenen Daten grundsätzlich ein Mittel zur Löschung im Sinne der DSGVO sein.
Interessant ist die Darstellung der einzelnen Schritte zur Anonymisierung durch Löschung und Änderung einzelner Informationen in einem Datensatz.
Schön ist auch die Klarstellung zu einer zukünfitgen deanonymisierung aufgrund von technologischen Weiterentwicklungen:
Dass sich zu irgendeinem Zeitpunkt eine Rekonstruktion (etwa unter Verwendung neuer technischer Hilfsmittel) als möglich erweist, macht die „Löschung durch Unkenntlichmachung“ nicht unzureichend. Eine völlige Irreversibilität ist daher – unabhängig vom verwendeten Mittel zur Löschung – nicht notwendig.
Mehr dazu unter delegedata.de.
Rubrik: Datenschutzbehörde, Löschung, Personenbezug Stichwörter: Anonymisierung, Österreich