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PinG 02.18 – Löschpflichten, Dateneigentum, Mobilität

Autor: admin Erstellt am: 7. März 2018 Rubrik: Dateneigentum, Datenschutz-Folgenabschätzung, Datenschutzrecht, PinG

Die Fragen zum Datenschutz ziehen immer weitere Kreise: Soll es in Deutschland ein Dateneigentum geben? Ist die Tätigkeit eines Arztes schon hauptsächlich die Datenverarbeitung oder doch noch die Behandlung von Patienten? Ab wann kann man Daten als vollständig gelöscht ansehen? Mit diesen und noch vielen weiteren Fragen beschäftigen sich die PinG Autoren in dieser Ausgabe. (Zum Editorial)

Eine große Herausforderung stellen die Löschpflichten nach der DGSVO dar. Oliver Stiemerling zeigt in seinem Beitrag, dass eine „endgültige“ Datenlöschung nur schwer umsetzbar ist. Ebenfalls mit der Diskussion über das Spannungsverhältnis von Datenerhebung und Löschpflichten in Unternehmen befassen sich Julia Victoria Pörschke und Maria Wilhelm.

Dennis-Kenji Kipker, Andreas Harner und Sven Müller setzen sich mit der Frage auseinander, wie ein mittelständisches Unternehmen auch ohne eigene technisch und juristisch ausgebildete Mitarbeiter die gesetzlichen Anforderungen der IT-Security angemessen umsetzen kann. Carsten Dochow wirft die Frage auf, ob eine Arztpraxis, deren Hauptaufgabe die Behandlung und nicht die Datenerhebung ist, tatsächlich eine Datenschutz-Folgeabschätzung machen und einen Datenschutzbeauftragten benennen muss.

Mit der Digitalisierung des Mobilitätssektors beschäftigt sich Sebastian Bretthauer. Er legt dar, wie der Straßenverkehr durch diese Neuerung sicherer gestaltet werden kann und widmet sich den damit einhergehenden informationsrechtlichen Herausforderungen. Sönke E. Schulz setzt sich in seinem Beitrag mit dem Dateneigentum in der deutschen Rechtsordnung auseinander und erläutert die verschiedenen Standpunkte in der Diskussion darüber.

Hannes Knapp und Maurits Haas berichten vom Arbeitnehmerdatenschutz in Österreich und dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018.

4 interessante Urteile werden in den Schlaglichtern von Philipp Müller-Peltzer dargestellt und erläutert. Frederick Richter befasst sich aus der Sicht der Stiftung Datenschutz mit der zunehmenden Anwendung von Gesichtserkennung und den dadurch gespeicherten Daten.

Hier finden Sie die PinG 02.18

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Rubrik: Dateneigentum, Datenschutz-Folgenabschätzung, Datenschutzrecht, PinG

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