Unter dem Stichwort „Datenkraken“ werden seit der Jahrtausendwende Großkonzerne gefasst, die mittels Big Data-Anwendungen große Massen an Daten erheben und verarbeiten. Als Kontroll instrument steht dem Einzelnen das durch die Datenschutz-Grundverordnung neugefasste Betroffenenrecht auf Löschung personenbezogener Daten zur Verfügung, das in Bezug auf seine Reichweite und praktische Handhabbarkeit bereits vor Geltung der Verordnung kontrovers diskutiert wird. Erfüllt Art. 17 DSGVO die Erwartungen der Betroffenen? Ist diese Rechtsposition innerhalb gängiger Anwendungen überhaupt realisierbar? Der vorliegende Beitrag soll Licht in die Diskussion bringen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-28 |
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