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Stellungnahme der Art 29 Gruppe zum Privacy Shield

Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 15. April 2016 Rubrik: Privacy Shield

Die Art. 29 Arbeitsgruppe hatte bereits am 3.2.2016 in einer Stellungnahme angekündigt, dass sie eine Prüfung des Privacy Shield vornehmen werde. Die EU-Kommission hatte zuvor darauf hingewiesen, dass sie der Art. 29 Gruppe eine entsprechende Gelegenheit zur Stellungnahme gebe. Die Stellungnahme der Art. 29 Arbeitsgruppe zum Entwurf einer Angemessenheitsentscheidung für ein EU-US Privacy Shield wurde nun am 13.4.2016 veröffentlicht.

Die Stellungnahme leitet zwar damit ein, dass das vorgeschlagene Privacy Shield eine erhebliche Verbesserung gegebüber Safe Harbor darstellt. Allerdings macht das Dokument auf 58 Seiten deutlich, dass erhebliche Nachbesserungen gefordert werden. Die Kritik reicht von Forderungen nach klaren und ausreichend bestimmten Formulierungen über die bessere Sicherstellung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Erfoderlichkeit bis hin zu einer unzureichenden Begrenzung staatlichen Zugriffs. Zudem werden Bedenken hinsichtlich des vorgesehenen Ombudsmannes und seiner Durchsetzungsmöglichkeiten angemeldet.

Rubrik: Privacy Shield Stichwörter: Art. 29 Gruppe, Privacy Shield, Stellungnahme

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