Leitfaden des Düsseldorfer Kreises zur Verwendung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 19. Dezember 2013 Rubrik: WerbungAuf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht findet sich ein Leitfaden, der Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke gibt.
„Der Düsseldorfer Kreis hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht eingerichtet und diese mit der Erarbeitung von Anwen-dungshinweisen zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten beauftragt. In zwei Sitzungen und nachfolgendem schriftlichen Verfahren wurden Anwendungshinweise formuliert, die in diesem Dokument abgedruckt und als beschlossen anzusehen sind.“
Für Unternehmen besonders interessant: Das Double-Opt-In-Verfahren wird anerkannt. Allerdings muss eine ausreichende Dokumentation gegeben sein, z.B. Ausdruck der E-Mail des Betroffenen mit entsprechender Willenserklärung (S. 10).
Rubrik: Werbung Stichwörter: Anwendungshinweise, Direktmarketing, Düsseldorfer Kreis