VG Schleswig verhängt Ordnungsgeld gegen ULD
Das VG Schleswig (Beschluss v. 3.12.2013, Az. 8 D 6/13) hat in der vergangenen Woche ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,oo EUR gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verhängt, weil dieses einer Unterlassungsanordnung nicht (rechtzeitig) nachgekommen ist. Gegenstand der Anordung waren Aussagen, wonach der Antragsteller datenschutzrechtlich unzulässig gehandelt habe.