Neue Ausgabe der PinG (03/2023)
Wie Sie Whistleblower schützen müssen, ob der Betriebsrat bei Software mitsprechen darf, wieso in Illinois, USA, streng mit biometrischen Daten umgegangen und vieles mehr lesen Sie im neuen Heft.
Wie Sie Whistleblower schützen müssen, ob der Betriebsrat bei Software mitsprechen darf, wieso in Illinois, USA, streng mit biometrischen Daten umgegangen und vieles mehr lesen Sie im neuen Heft.
Im Heft 04/2020 finden Sie Beiträge mit einer bunten Vielfalt an Themen: Darunter futuristische Fragen wie die der „Einwilligung per Gedanken“, Aktuelles wie Google Analytics 4 sowie Umstrittenes wie die Staatstrojaner oder die Neubestimmungen zu Glücksspielen.
Freuen Sie sich auf die Sommerausgabe der PinG mit zahlreichen spannenden Artikeln! Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich über die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Datenschutzrechts im Rahmen einer unterhaltsamen Lektüre. Weiterlesen
Jetzt, da sich der Sommer 2019 dem Ende neigt, ist eine vielseitige Lektüre wichtiger denn je. Seien Sie also gespannt auf die neue Ausgabe der PinG-Digital!
Das erste Jahr mit der DSGVO vorüber. Nach der ersten Aufregung und vielen Fragezeichen im Frühjahr und Sommer 2018 ist das europäische Datenschutzrecht nicht weniger ein Thema für Unternehmen. Die Aufregung mag sich ein wenig gelegt haben. Viele Fragezeichen bleiben aber. Dazu mein Webinar mit Hilfestellungen durch Behörden und Gerichte.
Die Datenauswertungspraxis der Metro-Tochter Retail Media Group (RMG) weckt das Interesse der Datenschutzaufsichtsbehörden. Die RMG soll die anonymisierten Besucher- und Verkaufsdaten der Metro sowie der in Nordrhein-Westfalen und Bayern ansässigen Metro-Töchter Saturn, Mediamarkt, Redcoon, Heal und Hitmeister auswerten, um Kunden mit individueller Online-Werbung anzusprechen.
Irgendwie wohl schon. Unter diesem Titel habe ich auf der Co-Reach in Nürnberg einen Vortrag zum Datenschutzrecht im Online-Marketing gehalten. Der Vortrag steht als Videomitschnitt zur Verfügung.
Am Freitag, den 18. September 2015, habe ich ein Webinar unter dem Titel „Neue rechtliche Anforderungen beim Einsatz von Cookies“ gehalten. Das Webinar beschäftigte sich mit der Cookie-Richtlinie, deren angebliche Umsetzung sowie der Rolle von Google. Die Folien stelle ich gerne zur Verfügung.
Die Artikel-29-Gruppe fordert in einer aktuellen Stellungnahme (Opinion 9/2014, WP29), dass auf das sogenannte Device Fingerprinting Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie angewendet werden soll. Danach soll zunächst eine Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden, bevor mittels Device Fingerprinting auf Informationen zugegriffen wird, die bereits auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert sind.
Die Frage, ob Verstöße gegen Datenschutznormen abmahnfähig sind, ist sicherlich nicht neu. In letzter Zeit scheint sich die Diskussion hierzu allerdings zu intensivieren. Ein Beitrag dazu leistet nun auch das LG Frankfurt mit seiner Entscheidung vom 18.2.2014 (Az. 3-10 O 86/12). Mit der Entscheidung wurde das Unterlassen der nach § 15 Abs. 3 TMG erforderlichen Belehrung des Nutzers, dass der Erstellung von Nutzungsprofilen zu Werbezwecken widersprochen werden kann als abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß angesehen.
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