Stellungnahme der Artikel 29-Gruppe zum Privacy Shield
Die EU-Datenschutzbehörden haben in einer Stellungnahme vom 3.2.2016 zunächst angekündigt, die Einzelheiten des Privacy Shield prüfen zu wollen, sobald diese bekannt sind. Dafür soll offenbar eine Frist bis Ende März 2016 gelten. Jedenfalls bis dahin sollen Datentransfers auf Basis von Standard Clauses und Binding Corporate Rules weiterhin als zulässig gelten.