Berichtswirrwarr
Die 18 deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden veröffentlichen regelmäßig in ihren Tätigkeitsberichten, was sie im letzten Jahr oder auch in den letzten zwei Jahren getan haben. Über was in diesen Berichten berichtet werden soll, definiert noch immer jede Behörde selbst. Vergleichbarkeit ist offenbar unerwünscht.