Datenschutzbehörde NRW veröffentlicht Datenschutzbericht 2017
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 26. April 2017 Rubrik: DatenschutzbehördeDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen stellt ihren 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht vor. Der Bericht erfasst den Zeitraum 2015/2016. Der Bericht befasst sich auch mit der DSGVO, neben die vielen anderen aktuellen Datenschutzthemen.
Allerdings beschränkt sich der Bericht auf sehr kurze Darstellungen zu einzelnen Aspekten der Datenschutzgrundverordnung. Eine Hilfestellung bei der Auslegung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zukunftigen einheitlichen europäischen Datenschutzrecht kann der Bericht nicht leisten.
Der Bericht betont die Bedeutung einer einheitlichen europäischen Meinungsbildung unter den Aufsichtsbehörden (S. 17). Dies sei eine zeitaugwendige und umfangreiche Aufgabe. Zumal die Verfahren für eine verbindliche europäische Meinungsbildung der Aufsichtsbehörden noch nicht in Kraft seien. Um dennoch Unternehmen bei der zügigen Umstellung auf das neue Recht zu unterstützen, werden bereits europa- bzw. deutschlandweit koordinierte Hinweise veröffentlicht. Dazu gehören insbesondere die Arbeitspapiere der Artikel 29 Gruppe sowie Beschlüsse des Düsseldorfer Kreise, etwa zur Fortgeltung von Einwilligungserklärungen.
Eine Rechtsunsicherheit beleibt dennoch, denn der Bericht betont auch die Unverbindlichkeit der Hinweise:
Allerdings gilt hier der Vorbehalt, dass derzeit gefasste Meinungen später durch verbindliche Entscheidungen im Ausschuss abgeändert werden können.
Rubrik: Datenschutzbehörde Stichwörter: Datenschutzbericht, Datenschutzgrundverordnung, NRW, verbindliche Hinweise