EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 6. Oktober 2015 Rubrik: Safe HarborDen ganzen Morgen hat das Netz scheinbar darauf gewartet, nun ist es soweit: Der EuGH hat die Ansicht des Generalanwaltes bestätigt und Safe Harbor für ungültig erklärt. So jedenfalls eine Vielzahl an übereinstimmenden Berichten im Internet und Max Schrems über Twitter selbst.
Aus der Pressemitteilung
„die Existenz einer Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleistet, die Befugnisse, über die die nationalen Datenschutzbehörden aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Richtlinie verfügen, weder beseitigen noch auch nur beschränken kann.“
„dass eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt.“
Bis ein alternatives Abkommen steht, kommt es nun auf die Standardvertragsklauseln an. Damit stellt sich aber auch die Frage, ob es überhaupt eines alternativen Abkommens bedarf? Schwierig wird es, wenn sich aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, dass auch die Standardvertragsklauseln nicht helfen können.
Besonders hervorzuheben ist auch der letzte Absatz:
„Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet. „
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