EU-US Privacy Shield: Informationen sowie Beschwerdeformulare für Betroffene veröffentlicht
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 15. August 2017 Rubrik: Datenschutzbehörde, Privacy Shield, Safe HarborPressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 14. August 2017:
Seit 1. August 2016 sind die zwischen der EU und den USA vereinbarten Neuregelungen
für die Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA in Kraft. Sie werden als EU-US
Privacy Shield bezeichnet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
Maja Smoltczyk, stellt ab sofort auf ihrer Internetseite Informationen zum Privacy Shield bereit,
die auch einheitliche Beschwerdeformulare beinhalten.
Aufgrund der Neuregelungen können personenbezogene Daten an US-Unternehmen übermittelt
werden, die eine gültige Privacy Shield-Zertifizierung besitzen. Personen aus Europa haben in
diesem Fall gegenüber den zertifizierten US-Unternehmen eine Reihe von Rechten wie das
Recht auf Information, auf Auskunft, Berichtigung und – unter bestimmten Umständen –
Löschung sowie auf Garantien für den Fall einer Weiterübermittlung. Diese Rechte können von
Betroffenen direkt gegenüber den zertifizierten US-Unternehmen geltend gemacht werden.
Daneben ist es auch möglich, sich jederzeit an die zuständige nationale Datenschutzbehörde zu
wenden. Um es Betroffenen zu erleichtern, sich zu informieren und gegebenenfalls eine
Beschwerde einzureichen, veröffentlicht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit nun allgemeine Informationen zum Privacy Shield sowie unter den EUDatenschutzbehörden
abgestimmte Beschwerdeformulare.
Der Privacy Shield räumt europäischen Bürgern erstmals auch eine Überprüfungsmöglichkeit ein,
wenn sie Zugriffe von US-amerikanischen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten unter
Verstoß gegen geltende Bestimmungen auf ihre aus Europa übermittelten Daten befürchten. Für
die Untersuchung solcher Anträge wurde eine Ombudsperson im US-Außenministerium neu
bestellt. Sie ist verpflichtet, Anträgen zur Überprüfung, die ihr von den europäischen
Datenschutzbehörden zugeleitet wurden, nachzugehen.
Maja Smoltczyk:
„Die nun online verfügbaren Informationen zum EU-US Privacy Shield sind bewusst möglichst
nutzerfreundlich formuliert. Ich kann Betroffene nur ermuntern, von ihren Rechten gegebenenfalls
unter Verwendung der bereitgestellten Beschwerdeformulare Gebrauch zu machen.“
Weitere Informationen der Behörde nebst Beschwerdemöglichkeit
Rubrik: Datenschutzbehörde, Privacy Shield, Safe Harbor Stichwörter: Berlin, Beschwerdeformular, Datenschutzbeauftragte, Pressemitteilung