PinG 05.15: Europäische Datenschutzreform auf der Zielgeraden
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 1. September 2015 Rubrik: PinGDie europäische Datenschutzreform scheint auf der Zielgeraden zu sein. Mit den Trilog-Verhandlungen steht das Ziel einer Datenschutzverordnung noch in diesem Jahr. Doch gilt es bis dahin noch eine ganze Reihe von ungelösten Fragen zu klären. Die aktuelle Ausgabe von Privacy in Germany steht ganz im Lichte dieser Fragen und beschäftigt sich in einer Reihe von Beiträgen mit der Datenschutzreform.
Erst im Juni verständigte sich der Rat der Europäischen Union auf eine gemeinsame Position zur geplanten Datenschutzreform und machte damit den Weg frei für die Trilog-Verhandlungen. Diese werden begleitet von einer ganzen Reihe veröffentlichter Hinweise, was noch alles zu tun sei, weil die Meinungsunterschiede groß seien. Vor einigen Tagen veröffentlichte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wo aus ihrer Sicht der Schuh drückt. Dies verdeutlicht, es gibt offenbar noch eine ganze Menge zu tun. Die Beiträge der aktuellen PinG beschäftigen sich mit einigen Baustellen.
Dabei scheint noch nicht einmal das Schutzgut des Datenschutzes ausreichend geklärt zu sein, wie Rainer Stentzel zeigt. Auch Grundsätze wie „Privacy by Design“, die in der Verordnung vorgesehen sind, laufen leer, wenn man sich nicht über die Ziele im Klaren ist, meint Daniel Solove und wird durch Niko Härting dabei unterstützt.
Selbst wenn die Reform noch in diesem Jahr kommt, bedeutet dies nicht das Ende, sondern erst der Beginn einer Reise. Ohne entsprechend funktionierende Datenschutzaufsicht und Durchsetzung kann die Verordnung nicht erfolgreich sein und bleibt ein bloßes Versprechen. Es macht es zudem nicht einfacher, dass die nationalen Datenschutzordnung unter der Verordnung erst noch zusammenwachsen müssen, meinen Michael Hopp und Christian Wiese Svanberg. Laut Kay-Uwe Martens gilt die Verordnung für den öffentlichen Bereich in der Praxis ohnehin nicht. Für Franziska Leucker droht die Reform sogar zu einem Märchen zu werden.
Doch es zeigen sich nicht nur grundsätzliche Schwierigkeiten. Niclas Krohm sieht die vorgeschlagene Ausweitung der Kontrollrechte auf Unterauftragnehmer kritisch. Nils Hullen findet zu recht die Würdigung der Anonymisierung und Pseudonymisierung in den bisherigen Fassungen dürftig. Kritisch ist auch Jana Moser, die sich mit dem Diskussionsstand zum Profiling befasst. Sie befürchtet eine Überregulierung, die zu Wettbewerbsnachteilen führen wird.
Optimistischer ist dagegen Patrick von Braunmühl, der in dem angelegten Instrument der Ko-Regulierung eine erfolgversprechende Möglichkeit sieht, mühselige Abstimmungsprozesse zu umgehen.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädiert im Interview für einen strengen Schutz von Gesundheitsdaten.
Aus Sicht der Stiftung Datenschutz weist Frederick Richter auf das Spannungsfeld im Bereich der Versicherungen hin, welches sich zwischen individueller Hoheit über die informationelle Selbstbestimmung und kollektiver Risikoverteilung aufzubauen droht.
Philipp Müller-Peltzer weist in seinen Schlaglichtern unter anderem auf eine App des Europäischen Datenschutzbeauftragten hin, die die verschiedenen Entwürfe der Verordnung gegenüber stellt. Eine vollständige Synopse in deutscher Sprache findet sich auch auf der Seite des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten.
Rubrik: PinG Stichwörter: Datenschutzreform, Datenschutzverordnung