EU-Ministerrat verständigt sich auf Datenschutzreform
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 16. Juni 2015 Rubrik: DatenschutzrechtDer Rat der Europäischen Union hat sich gestern auf eine gemeinsame Position zur geplanten Datenschutzreform verständigt. Der Datenschutz und seine gesetzlichen Regelungen aus dem Vorzeitalter des heutigen Internets sollen damit europaweit einheitlich modernisiert werden. Kern der Reform ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), über deren Inhalt seit fast drei Jahren heftig gestritten wird.
Die Verordnung soll die aktuell geltenden Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen. Damit würde EU-weit ein einheitliches Datenschutzrecht gelten, ohne dass es eines nationalen Umsetzungsgesetzes bedarf.
Mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Position des Ministerrates ist nun der Weg frei für die geplanten Trilog-Verhandlungen zwischen Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Ziel ist eine Verabschiedung noch in diesem Jahr. Doch trotz gemeinsamer Position ist es noch ein langer Weg bis dorthin, da die einzelnen Inhalte teilweise stark umstritten sind. Zum aktuellen Stand und was noch zu tun ist, der Kollege Piltz auf lto.de.
Offenbar hat man sich insbesondere auf die nachfolgenden Punkte geeinigt:
- europaweit einheitlicher Datenschutz, unabhängig vom Sitz einer verantwortlichen Stelle, selbst wenn sich dieser außerhalb der Grenzen der EU befindet;
- Stärkung eines Rechts auf Vergessenwerden;
- Stärkung der Datenschutzbehörden zur Durchsetzung des Datenschutzrechtes
- Einführung zentraler Anlaufstellen für Unternehmen und Bürger
Gleichzeitig reißt die Kritik an der geplanten DS-GVO nicht ab, die als verpasste Chance für eine wirklichen Modernisierung zu verkommen droht.
Auf das, was am Ende heraus kommt darf man gespannt sein. In jedem Fall dürften damit auch Änderungen für Deutschland verbunden sein.
Rubrik: Datenschutzrecht Stichwörter: Datenschutzreform, Ministerrat