Bundessozialgericht: Sozialgerichte können für Schadensersatzklagen wegen Datenpannen zuständig sein.
Ein Bürger wirft einer gesetzlichen Krankenkasse die verspätete Erteilung einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO vor. Er verlangt Schadensersatz in Höhe von 2.000 EUR und reicht im Juni 2021 eine Klage beim Sozialgericht Frankfurt/Main ein. Das Sozialgericht hält sich nicht für zuständig, das Hessische Landessozialgericht weist die Beschwerde zurück. Der Fall landet beim Bundessozialgericht (BSG), das jetzt entschieden hat, dass die Sozialgerichte für Schadensersatzklagen nach Art. 82 DSGVO zuständig sein können (BSG vom 6.3.2023 – Az. B 1 SF 1/22 R).