PinG 05.17 – DSGVO im Detail und darüber hinaus
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 29. August 2017 Rubrik: PinGDurch die zunehmende Auseinandersetzung mit der Datenschutzgrundverordnung, mehr und mehr Behördenäußerungen und ersten Erfahrungsberichten aus der Praxis wächst auch der Detailgrad, in dem sich Autoren mit einzelnen Rechtsfragen zur DSGVO auseinandersetzen. Die Tendenz der letzten Ausgaben setzt sich in der neuen PinG-Ausgabe fort (zum Editorial). Es geht nicht mehr darum, einen Überblick zu schaffen, sondern praxisrelevante Fragestellungen zu beantworten. Dabei geht es auch um eine Einordnung in die Systematik des Rechts insgesamt.
Ganz in diesem Sinne beschäftigen sich Kai von Lewinski und Christoph Herrmann mit den Auswirkungen der DSGVO über das Datenschutzrecht hinaus. Sie zeigen auf, welche Überschneidungen materiellrechtlich zum Verbraucherschutz- und AGB-Recht bestehen.
Ralf B. Apel beschäftigt sich mit Lösch- und Sperrkonzepten nach der DSGVO. Lösch- und Sperrpflichten gibt es auch schon im BDSG. Welche Kriterien zukünftig, etwas in der Internetwirtschaft, beachten werden müssen, arbeiten der Aufsatz heraus und veranschaulicht diese anhand von Beispielen.
Alexander Schnider gibt einen ersten Überblick über das in diesem Sommer in Österreich verabschiedete Datenschutzanpassungsgesetz.
Monika Wójtowicz und Manuel Cebulla untersuchen die Rolle der Anonymisierung nach der DSGVO empfehlen das Thema zukünftig als dynamischen Prozess zu behandeln.
Marcel Kaiser beleuchtet die Durchsetzungsinstrumente der DSGVO und prognostiziert, dass die ab Mai 2018 geltenden Instrumentarien die Rechtsdurchsetzung spürbar verbessern werden.
Volkan Güngör meint, dass sich das europäische Datenschutzrecht auch gegenüber entgegenstehenden US-amerikanischen Konzernvorgaben durchsetzen wird.
Aus Sicht der Stiftung Datenschutz plädiert Nikolai Horn für neue Regulierungsansätze auf der Basis einer Public Private Partnership.
Philipp Müller-Peltzer befasst sich in seinen Schlaglichtern unter anderem mit dem – wohl nicht nur vorläufigen – Ende, den der Fall Breyer vor dem BGH gefunden hat.
Warum auch die DSGVO kein absolutes Kopplungsverbot kennt, stelle ich selbst in einem Aufsatz dar.
Die PinG 04.17
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Rubrik: PinG Stichwörter: Anonymisierung, Breyer, Datenschutzgrundverordnung, Kopplungsverbot, Löschkonzepte, Umsetzung