Das Datenschutzrecht verbietet in seinem Kern die rechtsgrundlose Verarbeitung und die unbegrenzte Aufbewahrung personenbezogener Daten. Diese schon im geltenden Recht verankerten Grundsätze werden in der DSGVO auf neue Grundlagen gestellt. Der Fokus des Auslegungsinteresses liegt in erster Linie auf dem „Ob“, d. h. auf der Zulässigkeit der Verarbeitung. Von fast ebenso großer Bedeutung ist jedoch auch die Frage nach dem „Wie lange“, also nach der Zeitdauer, für die personenbezogenen Daten gespeichert und gegebenenfalls verwendet werden dürfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-29 |
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