ULD kündigt Musterverfahren in Sachen Facebook-Fanpages an
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung mitgeteilt, dass es gegen eines der Urteile des Verwaltungsgerichtes (VG) Schleswig vom 09.10.2013 Berufung eingelegt hat. Damit soll eine verbindliche Klärung herbeigeführt werden, inwieweit Betreiber von – angeblich datenschutzrechtlich unzulässigen – Facebook-Fanpages verantwortlich sind.