VG Schleswig: Betreiber einer Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) unterliegt vor dem VG Schleswig (v. 9.10.2013, Az. 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12). Laut einer Pressemitteilung ist das ULD nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Das Gericht hat die streitigen Anordnung daher aufgehoben.