Wie regelt man zukünftig Datenschutz und Meinungsfreiheit?
Autor: Carlo Piltz Erstellt am: 28. Oktober 2014 Rubrik: Meinungsäußerungsfreiheit– EU-Rat verhandelt über mehrere Optionen
Auf welche Weise wird es zukünftig möglich sein, einen angemessenen Ausgleich zwischen zwei gleichwertig geltenden Grundrechten in einem europäischen Gesetz herzustellen? Oder ist dies auf gesetzlicher Ebene überhaupt nicht möglich und sollte der Rechtsprechung überlassen bleiben? Diesen Fragen widmet sich derzeit der Rat der Europäischen Union im Rahmen der Verhandlungen zur geplanten Datenschutz-Grundverordnung (PDF, DS-GVO).
Die Thematik wird insbesondere seit dem Urteil des EuGH in Sachen „Google“ (C-131/12) diskutiert, in dem der Gerichtshof einen generellen Vorrang des Grundrechts auf Datenschutz postulierte.
In einem nun veröffentlichten Dokument (PDF) aus der zuständigen Ratsarbeitsgruppe (DAPIX) vom 16. Oktober 2014, stellt die derzeitige italienische Ratspräsidentschaft vier grundsätzlich mögliche Optionen vor, um einen Ausgleich zwischen den Grundrechten auf Datenschutz und Meinungsfreiheit im zukünftigen Datenschutzrecht herstellen zu können.
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Rubrik: Meinungsäußerungsfreiheit Stichwörter: DAPIX, Datenschutz, Datenschutzgrundverordnung, Grundrechtsausgleich, Meinungsfreiheit