Neue Ausgabe der PinG
Es gibt gute Nachrichten: freuen Sie sich jetzt auf die zweite Ausgabe der PinG im Jahr 2020! Es warten wieder zahlreiche spannende Artikel, die das Homeoffice um einiges interessanter gestalten werden. Weiterlesen
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Verträge und Willenserklärungen können grundsätzlich formlos verfasst werden. Insbesondere Verträge bedürfen nicht zwangsweise der Schriftform. Schon ein Handschlag genügt in der Regel, um ein wirksames Vertragsverhältnis zu begründen. Dennoch bietet es sich zu Zwecken der Beweissicherung und Dokumentation an, Verträge in Schriftform abzuschließen.
Für bestimmte Vertragsformen oder Willenserklärungen ist diese Notwendigkeit sogar gesetzlich vorgegeben. Das Stichwort hier: Schriftformerfordernis!
Zu Beginn des digitalen Zeitalters, müssen sich jedoch alle Beteiligten darauf einstellen, dass in einer sich immer weiter vernetzenden, globalen Welt Verträge papierlos und nicht immer bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien geschlossen werden können. Digitale Signaturlösungen bieten diesbezüglich eine moderne Alternative zur herkömmlichen Vertragsunterzeichnung.
Muss oder soll die Schriftform gewahrt werden, müssen jedoch einige Anforderungen beachtet werden, um nicht die Wirksamkeit einer Vereinbarung oder Erklärung zu gefährden. Weiterlesen
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