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Datenschutz und NSA: Bundesregierung beantwortet Fragen zur Datenübermittlung in die USA

Autor: Carlo Piltz Erstellt am: 29. Januar 2014 Rubrik: Safe Harbor

Die Bundesregierung hat vergangene Woche eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag beantwortet (BT-Drs. 18/321). Titel der Anfrage ist „Datenschutz bei der Zusammenarbeit deutscher Finanzdienstleister mit IT-Unternehmen insbesondere aus den USA vor dem Hintergrund des NSA-Skandals“.

Grund für die Anfrage waren Presseberichte, nach denen die Allianz SE ihre Rechenzentren auslagern und an das amerikanische IT-Unternehmen IBM übergeben möchte. Vor dem Hintergrund der Enthüllungen um den möglicherweise unverhältnismäßigen Zugriff amerikanischer Geheimdienste auf Daten europäischer Bürge bei amerikanischen Unternehmen, wollte DIE LINKE genauer wissen, wie die Bundesregierung hierzu steht. Auf delegedata.de gehe ich auf die folgenden Punkte  der behandelten Fragen und Antworten ein:

  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Datenübermittlung in Drittländer
  • Safe Harbor
  • Kooperation zwischen NSA und BND
  • Datenschutzgrundverordnung und Safe Harbor

Die Antwort der Bundesregierung ist im Hinblick auf die Reformen zur Datenschutz-Grundverordnung und Safe Harbor durchaus interessant. Die Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen ist im Übrigen auch ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission, welche Ende letzten Jahres den USA in einer Mitteilung 13 notwendige Vorschläge zur Verbesserung von Safe Harbor gemacht hat.

› Zu den einzelnen Punkten auf delegedata.de

Rubrik: Safe Harbor Stichwörter: Allianz, Datenschutz-Grundverordnung, Kleine Anfrage, LINKE, Safe Harbor

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