• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Blog-Archiv

  • Rubriken
    • Abmahnung
    • AI
    • Anwendbares Recht
    • Artikel 10-Gesetz
    • Auftragsdatenverarbeitung
    • Auskunfteien
    • Auskunftsanspruch
    • Automotive
    • Berufsgeheimnisträger
    • Beschäftigtendatenschutz
    • Big Data
    • biometrische Daten
    • Blockchain
    • Bußgeld
    • Cloud
    • Cookies
    • Data Act
    • Dateneigentum
    • Datenhandel
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
    • Datenschutzbeauftragte
    • Datenschutzbehörde
    • Datenschutzinformation
    • Datenschutzrecht
    • Datenschutzsiegel
    • Datensicherheit
    • Digitale Inhalte
    • Drittstaatenübermittlung
    • Einwilligung
    • ePrivacy
    • Geheimdienste
    • Gesundheitswesen
    • Google
    • Handelsrecht
    • Inkasso
    • IP-Adressen
    • Kirchenrecht
    • Konzerndatenschutz
    • Landesdatenschutz
    • Löschung
    • Meinungsäußerungsfreiheit
    • Meldepflichten
    • Menschenrechte
    • Metaverse
    • Online-Shops
    • Personenbezug
    • Persönlichkeitsschutz
    • PinG
    • Privacy by Design
    • Privacy Shield
    • Profiling
    • Recht auf Vergessen
    • Religionsfreiheit
    • Rezension
    • Safe Harbor
    • Sanktionen
    • Schule
    • Social Media
    • Software
    • Standardvertragsklauseln
    • Standortdaten
    • Strafrecht
    • Tracking
    • Unternehmen
    • Veranstaltungshinweise
    • Verbraucherschutz
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Videoüberwachung
    • Vorratsdatenspeicherung
    • Werbung
    • Whistleblower

BGH: Schufa muss Berechnungsgrundlage für Kreditwürdigkeit nicht offen legen

Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 28. Januar 2014 Rubrik: Auskunfteien, Auskunftsanspruch

Der BGH hat sich heute wie angekündigt mit dem Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 34 BDSG gegenüber Auskunfteien beschäftigt. Die Revison der Klägerin wurde zurückgewiesen: Demnach ist die Schufa nicht verpflichtet, „Auskunft darüber zu erteilen, welche Merkmale zur Scoreberechnung in welcher Gewichtung eine Rolle spielen. […] Allerdings hat die Beklagte Auskunft darüber zu erteilen, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte eingeflossen sind.“ so die Pressemitteilung des BGH

Letzterem ist die Schufa nachgekommen, wenn auch er erst im Laufe des Verfahrens:

„Diese Auskunft hat die Beklagte gegenüber der Klägerin (teilweise erst im vorliegenden Verfahren) erteilt. Ihr wurden alle bei der Beklagten zu ihrer Person gespeicherten Daten übermittelt. Ferner wurde sie über die in den letzten zwölf Monaten an Dritte übermittelten und die aktuell berechneten Wahrscheinlichkeitswerte sowie über die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte genutzten Daten informiert. Die Einzelheiten wurden in einem Merkblatt erläutert.“

Dagegen erteilten der BGH Forderungen nach Angaben zu Vergleichsgruppen sowie den einzelnen Gewichtungen von Merkmalen eine Absage, da es sich um schützenswerte Geschäftsgeheimnisse handelt:

„Die von ihr beanspruchten konkreten Angaben zu Vergleichsgruppen zählen nicht zu den Elementen des Scoringverfahrens, über die nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG Auskunft zu erteilen ist. Gleiches gilt für die Gewichtung der in den Scorewert eingeflossenen Merkmale. Dem Auskunftsanspruch des § 34 Abs. 4 BDSG liegt die gesetzgeberische Intention zugrunde, trotz der Schaffung einer größeren Transparenz bei Scoringverfahren Geschäftsgeheimnisse der Auskunfteien, namentlich die sog. Scoreformel, zu schützen. Die Auskunftsverpflichtung soll dazu dienen, dass der Betroffene den in die Bewertung eingeflossenen Lebenssachverhalt erkennen und darauf reagieren kann. Hierzu bedarf es keiner Angaben zu Vergleichsgruppen und zur Gewichtung einzelner Elemente. Das gesetzgeberische Ziel eines transparenten Verfahrens wird dadurch erreicht, dass für den Betroffenen ersichtlich ist, welche konkreten Umstände als Berechnungsgrundlage in die Ermittlung des Wahrscheinlichkeitswerts eingeflossen sind. Dieses Ziel wird durch die der Klägerin erteilten Auskünfte erreicht.“

Die Entscheidung des BGH ist letztlich wenig überraschend. Der Betroffene soll natürlich über § 34 BDSG umfangreiche Auskunft über seine Person betreffende Daten erhalten. Die Berechnungsgrundlage für Scoringwerte gehört hierzu offensichtlich nicht.

 

Rubrik: Auskunfteien, Auskunftsanspruch Stichwörter: Auskunft, BGH, Schufa, Scoring

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück