• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Blog-Archiv

  • Rubriken
    • Abmahnung
    • AI
    • Anwendbares Recht
    • Artikel 10-Gesetz
    • Auftragsdatenverarbeitung
    • Auskunfteien
    • Auskunftsanspruch
    • Automotive
    • Berufsgeheimnisträger
    • Beschäftigtendatenschutz
    • Big Data
    • biometrische Daten
    • Blockchain
    • Bußgeld
    • Cloud
    • Cookies
    • Data Act
    • Dateneigentum
    • Datenhandel
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
    • Datenschutzbeauftragte
    • Datenschutzbehörde
    • Datenschutzinformation
    • Datenschutzrecht
    • Datenschutzsiegel
    • Datensicherheit
    • Digitale Inhalte
    • Drittstaatenübermittlung
    • Einwilligung
    • ePrivacy
    • Geheimdienste
    • Gesundheitswesen
    • Google
    • Handelsrecht
    • Inkasso
    • IP-Adressen
    • Kirchenrecht
    • Konzerndatenschutz
    • Landesdatenschutz
    • Löschung
    • Meinungsäußerungsfreiheit
    • Meldepflichten
    • Menschenrechte
    • Metaverse
    • Online-Shops
    • Personenbezug
    • Persönlichkeitsschutz
    • PinG
    • Privacy by Design
    • Privacy Shield
    • Profiling
    • Recht auf Vergessen
    • Religionsfreiheit
    • Rezension
    • Safe Harbor
    • Sanktionen
    • Schule
    • Social Media
    • Software
    • Standardvertragsklauseln
    • Standortdaten
    • Strafrecht
    • Tracking
    • Unternehmen
    • Veranstaltungshinweise
    • Verbraucherschutz
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Videoüberwachung
    • Vorratsdatenspeicherung
    • Werbung
    • Whistleblower

BGH verhandelt über Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 34 BDSG

Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 4. Dezember 2013 Rubrik: Auskunfteien, Auskunftsanspruch

Laut einer Pressemitteilung des BGH wird sich dieser Ende Januar mit dem Umfang eines Auskunftsanspruchs nach § 34 BDSG beschäftigen. Mit der Revision verfolgt die Klägerin Auskunft von einer Wirtschaftsauskunftei darüber, welche Merkmale zur Scoreberechnung in welcher Gewichtung eine Rolle spielen.

Die Pressemitteilung des BGH zum Sachverhalt:

„Die Beklagte sammelt und speichert im Rahmen ihrer Tätigkeit Daten von Personen, die für die Beurteilung von deren Kreditwürdigkeit relevant sein könnten. Hieraus erstellt sie sog. Scorewerte. Dies sind Wahrscheinlichkeitswerte, die aussagen sollen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Betroffene seine Verbindlichkeiten vertragsgemäß erfüllen wird. Ihren Vertragspartnern stellt die Beklagte diese Scorewerte zur Verfügung, um ihnen die Beurteilung der Bonität ihrer Kunden zu ermöglichen.

Nachdem die Finanzierung eines Automobilkaufs der Klägerin zunächst gescheitert war, wandte sie sich an die Beklagte. Diese übersandte ihr nachfolgend eine Bonitätsauskunft sowie mehrfach eine „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Die Klägerin ist der Ansicht, die von der Beklagten erteilte Auskunft genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen.“

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Auskunft nach § 34 BDSG nicht jedes einzelne Bewertungmerkmal zur Ermittlung des Scorewertes offen legen muss. Dies würde ansonsten einer Offenlegung der Berechnungsformel für die Scorewerte gleichkommen. An dieser Formel hat jedoch die Auskunftei ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. So auch die Vorinstanzen.

Der BGH wird nun überprüfen, ob das Begehren der Klägerin diese Grenze überschreitet.

Rubrik: Auskunfteien, Auskunftsanspruch Stichwörter: Auskunft, Scorewert, Wirtschaftsauskunftei

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück