Persönlichkeitsschutz bei Prominenten-Werbung
Das Datenschutzrecht schützt nicht Daten. Vielmehr geht es um den Schutz der Persönlichkeit in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn es um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geht, stellt sich immer auch die Frage nach entgegenstehenden Interessen. Regelmäßig kommt es zum Konflikt zwischen Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit. Besonders deutlich wird dies in Fällen, in denen ohne Einwilligung der betroffenen Prominenz Werbung mit diesen gemacht wird. Denn auch Werbung kann Meinung sein. Robert Golz, Kollege und Persönlichkeitsrechtler, hat sich hierzu unter sportsandlaw.de vertieft Gedanken gemacht und zeigt auf, was geht und was nicht.