Stellungnahme des Anwaltvereins zur Regelung der Datenschutzaufsicht in Anwaltskanzleien in der Datenschutz-Grundverordnung
Der Deutsche Anwaltverein hat gestern eine Stellungnahme zur Regelung der Datenschutzaufsicht in Anwaltskanzleien durch die Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Er übt damit Kritik an den Beschlüssen des LIBE-Ausschusses im Oktober 2013 zu Art. 84 DS-GVO. Danach müssten Rechtsanwälte befürchten, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen staatlicher Datenschutzbehörden ausgesetzt zu sein. Es geht um nicht weniger als das Anwaltsgeheimnis!