Richtlinie Digitale Inhalte – Zivilrechtliche Kontextualisierung des Datenschutzes?
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 18. Dezember 2017 Rubrik: Datenhandel, Datenschutzrecht, VerbraucherschutzIm Rahmen der von Telemedicus und PinG präsentierten Reihe „Disconnecting Frameworks“ beschäftigt sich Dr. Henning Hofmann mit personenbezogene Daten als äquivalente Vertragsleistung.
Dabei beschäftigt er sich mit dem Entwurf einer Richtlinie für Digitale Inhalte. Nach diesem könnten digitale Inhalte nicht nur Daten sondern auch bestimmte Dienstleistungen sein. Als Gegenleistung für die Bereitstellung bzw. den Zugang zu digitalen Inhalten sieht der Richtlinienentwurf nicht nur die Zahlung eines Entgeldes vor. Denkbar ist auch die Zurverfügungstellung von personenbezogenen Daten.
Die Umsetzung eines solchen neuen „digitalen Synallagma“ habe Folgen, nicht nur für den Wirtschaftsverkehr. In diesem würde dem Verbraucher vor Augen geführt, dass seine personenbezogenen Daten ein Wirtschaftsgut seien. Gleichzeitigt würde damit das Verbraucherrecht für den Transfer von personenbezogenen Leistungen relevant werden. Dies wiederrum habe Auswirkungen auf Diskussionen zum Dateneigentum.
Dabei stelle das „digitale Synallagma“ ein Kontrastprogramm zur DSGVO und insbesondere dem dort verankerten Kopplungsverbot dar. Damit blieben Zweifel, wie eine Richtlinie für Digitale Inhalte mit der DSGVO zusammen passt.
Der Beitrag „Richtlinie Digitale Inhalte – Zivilrechtliche Kontextualisierung des Datenschutzes?“ von Dr. Henning Hofmann ist unter der Themenseite Disconnecting Frameworks von Telemedicus abrufbar. Dorf finden sich auch die anderen Beiträge aus der Reihe.
Rubrik: Datenhandel, Datenschutzrecht, Verbraucherschutz Stichwörter: Dateneigentum, digitale Inhalte, digitales Synallagma, Verbraucherschutz