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Privacy Shield – Praxisfolgen für den Datentransfer in der Cloud nach Safe Harbor

Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 22. März 2016 Rubrik: Privacy Shield, Safe Harbor, Veranstaltungshinweise

Das Safe Harbor-Urteil des EuGH hat seine Wellen geschlagen. Derzeitiger Höhepunkt ist der Entwurf für ein Nachfolgeabkommen. Die Veranstaltung widmet sich den rechtlichen Hintergründen und gibt einen Überblick zum aktuellen Stand. Der Fokus liegt hierbei auf der Unternehmenspraxis. Was müssen Unternehmen tun? Welche Folgen haben das Safe Harbor-Urteil und Privacy Shield für die Unternehmenspraxis?

Die Veranstaltung wird vom SIBB e.V. | Forum LTC & Forum CC in Zusammenarbeit mit HÄRTING Rechtsanwälte organisiert

Ort: HÄRTING Rechtsanwälte, Chausseestraße 13, 10115 Berlin

Zeit: 17:30 Uhr

Die Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 6. Oktober 2015 wurde in der Öffentlichkeit vielfach als eine wichtige Grundsatzentscheidung gefeiert. Gleichzeitig wird das Urteil als ein Monstrum gesehen, welches insbesondere Unternehmen kaum zu bewältigende Schwierigkeiten bereitet. Dabei geht es längst nicht mehr allein um die Nutzung von Facebook oder die Datenübermittlung in die USA. Betroffen ist letztlich auch jede Verwendung von Cloud-Ressourcen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Auch die Zusammenarbeit mit einem Online-Marketing-Dienstleister mit Sitz in Kanada oder die Nutzung eines Mailing-Dienstleisters zwingt Unternehmen dazu, sich dem Thema zu nähern. Selbst die Cloud-Nutzung mit einer Beschränkung auf Server in Irland kann Unternehmer unter Umständen nicht ruhig schlafen lassen.

Seit der Entscheidung ist viel gesagt worden und wenig tatsächlich geschehen, außer einer Verstärkung von Unsicherheiten bei Unternehmen. Vorläufiger Höhepunkt ist die Ankündigung der EU-Kommission vom 2.2.2016, dass man sich mit den US-Stellen über ein Nachfolgeabkommen geeinigt habe.

Es folgte Ende Februar die Veröffentlichung eines entsprechenden Entwurfes für eine neue Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission. Noch vor Veröffentlichung des Entwurfes wurde die Einigung bereits vielfach kritisiert und die Europäischen Datenschutzbehörden haben eine Überprüfung angekündigt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es hierzu bis Ende März 2016 erste Verlautbarungen gibt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Kritik abebbt.

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Die Veranstaltung erläutert die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung und gibt einen Überblick zu dem aktuellen Stand. Sie widmet sich dabei insbesondere den rechtlichen Auswirkungen für die Unternehmenspraxis und stellt Empfehlungen zum Umgang mit Alternativen dar. Abgerundet wird das Programm durch Beitrage aus Sicht unmittelbar betroffener Unternehmen, die Ausgangspunkt einer Diskussion mit den Teilnehmern und eines gemeinsamen Erfahrungsaustausches sein sollen. Hierfür wird es auch im Anschluss bei ein wenig Fingerfood und einem Getränk Gelegenheit geben.

Programm:

  • Rechtsanwalt Daniel Schätzle (HÄRTING Rechtsanwälte) erläutert die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung und gibt einen Überblick zu dem aktuellen Stand. Er widmet sich dabei insbesondere den rechtlichen Auswirkungen für die Unternehmenspraxis und stellt Empfehlungen zum Umgang mit Alternativen dar.
  • Ansgar Baums (HP) – Perspektiven des transatlantischen Datenraumes – Herausforderungen für deutsche Unternehmen
  • Philipp Schmolling (YUNICON) – Was bedeutet die Diskussion aus Sicht eines deutschen Rechenzentrums
  • Gemeinsame Diskussion und Ausklang

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FAQ Safe Harbor

Rubrik: Privacy Shield, Safe Harbor, Veranstaltungshinweise Stichwörter: Privacy Shield, Safe Harbor, SIBB, Veranstaltung

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